Die Sicherheitshypothek. K. 7. 155
Lehner, Lehrb. des Hyp. Rechts Bd. 1
79 15).
Jedoch gelangt dort das Hypothekenrecht ohne
neue Einschreibung lediglich durch ein außerhalb des
Buches vor sich gehendes Ereigniß ins Dasein7),
während die Vormerkung nur durch einen neuen Eintrag
in ein Hypothekenrecht übergeführt werden kann.
ch brauche wohl kaum den Einwand zu besorgen,
daß nach meiner Auffassung eine Art von
unvollkommenem Hypothekemechte anerkannt werde,
von der im Hypothekengesetze nichts geschrieben stehe.
Demn nicht blos daß ist maßgebend, was das Gesetz
ausdrücklich sagt, sondern Alles, was es in
Wirklichkeit verfügt und geschaffen hat. Den gesammten
Inhalt eines Gesetzes zur Darstellung zu
bringen, aus den einzelnen Bestimmungen die prinzipiellen
Gesichtspunkte abzuleiten und in Rechtsbegriffen
auszudrücken, das ist eine Aufgabe, welche
der Gesetzgeber der Rechtswissenschaft überläßt oder
überlassen sollte.
(Fortsetzung solgt.)
16% Das österr. G. spricht dieß geradezu aus. §. 453:
„Durch diese Vormerkungen erhält er ein bedingtes
Pfandrecht.“ Dieselbe Auffassung hat die prcußische
Jurisprudenz. Förster, preuß. Privatr. III 5. 198
Not. 43. Weniger empfiehlt sich m. E. die Fassung
von Prinz, der Einfluß der Hypothekenbuchsverfassung
auf das Sachenrecht S. 155 fg., welcher von
einem „unklaren“ Hypothekenrechte spricht.
Die Vorschriften im HG. 8. 74 enthält vielmehr
eine Bestätigung des im Texte Gesagten als eine
Widerlegung.
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