Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVI. Band. (36)

Die  Sicherheitshypothek.  K.  7.  155
Lehner,  Lehrb.  des  Hyp.  Rechts  Bd.  1
79  15).

Jedoch  gelangt  dort  das  Hypothekenrecht  ohne
neue  Einschreibung  lediglich  durch  ein  außerhalb  des
Buches  vor  sich  gehendes  Ereigniß  ins  Dasein7),
während  die  Vormerkung  nur  durch  einen  neuen  Eintrag
  in  ein  Hypothekenrecht  übergeführt  werden  kann.

ch  brauche  wohl  kaum  den  Einwand  zu  besorgen,
  daß  nach  meiner  Auffassung  eine  Art  von
unvollkommenem  Hypothekemechte  anerkannt  werde,
von  der  im  Hypothekengesetze  nichts  geschrieben  stehe.
Demn  nicht  blos  daß  ist  maßgebend,  was  das  Gesetz
  ausdrücklich  sagt,  sondern  Alles,  was  es  in
Wirklichkeit  verfügt  und  geschaffen  hat.  Den  gesammten
  Inhalt  eines  Gesetzes  zur  Darstellung  zu
bringen,  aus  den  einzelnen  Bestimmungen  die  prinzipiellen
  Gesichtspunkte  abzuleiten  und  in  Rechtsbegriffen
  auszudrücken,  das  ist  eine  Aufgabe,  welche
der  Gesetzgeber  der  Rechtswissenschaft  überläßt  oder
überlassen  sollte.

(Fortsetzung  solgt.)

16%  Das  österr.  G.  spricht  dieß  geradezu  aus.  §.  453:
„Durch  diese  Vormerkungen  erhält  er  ein  bedingtes
Pfandrecht.“  Dieselbe  Auffassung  hat  die  prcußische
Jurisprudenz.  Förster,  preuß.  Privatr.  III  5.  198
Not.  43.  Weniger  empfiehlt  sich  m.  E.  die  Fassung
von  Prinz,  der  Einfluß  der  Hypothekenbuchsverfassung
  auf  das  Sachenrecht  S.  155  fg.,  welcher  von
einem  „unklaren“  Hypothekenrechte  spricht.

Die  Vorschriften  im  HG.  8.  74  enthält  vielmehr
eine  Bestätigung  des  im  Texte  Gesagten  als  eine
Widerlegung.

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