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Zentralblatt
fũr das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu bezieben durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XLI. Jahrgang.
Inhalt:
2.
Berlin, Freitag, den 11. April. 1913.
1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme
von Zivilstandshandlungen: — Todesfall. Seite 471
Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
März 1913 .472
Allgemeine Verwaltungssachen: Verbot der“ ferneren
Verbreitung der in Paris erscheinenden Druckschrift
„Le Frou-Frou“ 1987
Handels. und Gewerbewesen: Ausdehnung der den
deutschen Aktien= usw. Gesellschaften durch die Vereinbarung
zwischen Deutschland und Großbritannien vom
18. April 1874 in Großbritannien und in den britischen
Herrschaftsgebieten gewährleisteten Rechte und
Polizeiwesen:
Privilegien auch in den britischen Protektoraten und
Konsulargerichtsbezirken 474
5. Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs
mit ausländischen Taschenuhrgehäusen
aus unedlen Metallen. . 474
Veränderungen in dem Stande und den Geschaftsbezirken
der Erbschaftssteueramter und Oberbehörden
474
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen
der Zoll- und Steuerstellen
Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete. 476
1. Kon sulatwesen.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Sao Paulo beauftragten Konsul Will ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Der Kaiserliche Vizekonsul Herm. Pehrsson-Gussing in stad (Schweden) ist gestorben.
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