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Aachmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post-- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats März 1913.
B ich Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist
ezeichnung des Rechnungsjahrs bis die Eimiahme für das
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1912 veran-
Einnahmen März 1913 schlagt auf
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Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 792 557 429 791 381 000
Reichs-Eisenbahnverwaltung 152 839 000 141 780 000
4. Eisenbahn wesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908
(Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1910 (Zentral=
blatt S. 14) bekannt gemacht, baß die Ermächtigung zur Ausfertigung von Leichenpässen auch dem
Kaiserlichen Konsul in Curacao erteilt worden ist.
Berlin, den 17. April 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage von Jonquieres.
5. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen,
in dem Verzeichnis der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch (Anlage “ zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu
Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —) hinzuzufügen:
u) unter Ifd. Nr. 6a in Spalte 2:
„Dlottowen, Zollamt I.4,
b) unter lfd. Nr. 10a in Spalte 4:
„Elbing, Hauptzollamt."
und in Spalte 5:
„frisches Fleisch.",