Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Die Unterschiede in den Angaben der Manometer bei steigendem und sinkendem Druck 
(Nachwirkungsbreite der Feder und toter Gang im Werke) sollen an derselben Stelle nachstehende 
Beträge nicht überschreiten: 
  
  
  
für Drucke zulässige Unterschiede 
bis 1 30 kg. ........ 0,1kg 
s50-. ........ ,25 
-100-. ........ 0,s- 
-200-.. ........ l- 
-500-........... 2,5- 
über500bi51000kg....... ö- 
unterhalb Atmosphärendruck (Vakuummeter) 0,« em 
8 18. 
Manometer und Vakuummeter, welche den vorstehenden Bestimmungen entsprechen und 
die in § 12, angegebenen Fehlergrenzen einhalten, werden mit Prüfungsscheinen versehen. 6 
Kontroll= und feinere Manometer erhalten Scheine, auf denen die bei Zimmertemperatur!) 
ermittelten Fehler bei steigendem und sinkendem Druck sowie das aus den direkten Beobachtungen 
ebildete Mittel abgerundet angegeben sind. Die Abrundung richtet sich nach der Größe der 
Fehler und beträgt unter Berücksichtigung der mehr oder weniger feinen Teilung O,ubis 0,# des 
kleinsten Intervalls. 
Manometer für weniger feine Zwecke (5 9 Abs. 2) erhalten einfachere Scheine, auf denen 
nur die mittleren Fehler (Mittel aus den Fehlern bei steigendem und sinkendem Druck) an- 
gegeben sind. 
Bei Instrumenten, welche die in §. 12 bestimmten Fehlergrenzen überschreiten, werden 
die Angaben im Abfertigungsschreiben mitgeteilt. 
Judikatoren. 
*§ 14. 
Die Prüfung geschieht auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen ) über die Fest- 
stellung der Maßstäbe für Indikatorfedern. 
1. Jeder Indikator, dessen Federn geprüft werden sollen, ist vorher auf seinen Zustand, de#immungen. 
insbesondere auf Gesamtreibung des Kolbens, der Stange und der Gelenke, auf Dichtheit des 
Kolbens und auf toten Gang, Gradführung und rechtwinkliges Arbeiten der Schreibvorrichtung 
zu untersuchen. 
2. Die Indikatorfedern sind durch Gewichtsbelastung zu prüfen. 
3. Die Federn sind in Verbindung mit der Schreibvorrichtung zu prüfen. Auf Wunsch 
wird eine gesonderte Prüfung auf Proportionalität der Schreibvorrichtung vorgenommen. 
4. Jede Feder, die beim Gebrauche des Indikators höhere Temperatur annimmt, ins- 
besondere jede Innenfeder, ist im allgemeinen kalt und warm, und zwar bei etwa 200 C und 
bei 100% C zu prüfen. Auf Wunsch werden auch Außenfedern außer bei Zimmertemperatur bei 
höherer Temperatur geprüft. 
5. Die Federn sind mit mehrstufiger Belastung zu prüfen, und zwar in mindestens 
5 Stufen oberhalb der atmosphärischen Linie und, in mindestens 3 Stufen unterhalb derselben. 
In den Prüfungsschein sind alle Einzelwerte der Untersuchung aufzunehmen. 
1) Die Temperaturkorrektion der Federmanometer beträgt zwischen O,oon und Oçooo# kg und kann im 
Mittel zu 0, kg pro Grad und Kilogramm augenommen werden. 
N Diese Bestimmungen find im Einvernehmen mit der Phynsikalisch-Technischen Reichsanstalt aufgestellt 
vom Verein deutscher Ingenieure (vgl. Zeitschrift dieses Bereins 1906 S. 709). 
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