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3. Versich erung s wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Durchführung der Vorschriften des Dritten Buches der Reichsversicherungs-
ordnung im Geschäftsbereiche der Reichs-Eisenbahnverwaltung.
Für die vom Reiche für eigene Rechnung verwalteten Eisenbahnbetriebe in Elsaß Lothringen
und in Preußen wird zur weiteren Durchführung der die Unfallversicherung berührenden Vorschriften
der Reichsversicherungsordnung folgendes bestimmt:
Die nach der Bekanntmachung vom 24. November 1912 (Zentralblatt für das Deutsche
Reich S. 854) dem Vorstand der Pensionskasse der Reichseisenbahnen übertragenen Auf-
gaben des Versicherungsamts (Ziffer 2 der Bekanntmachung) gehen auf den als Organ der
Pensionskasse der Reichseisenbahnen errichteten Versicherungsausschuß über.
Berlin, den 28. April 1913.
Der Reichskanzler.
(Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen.)
In Vertretung: von Breitenbach.
4. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen für
Wein, Traubenmost und Traubenmaische (§ 8, § 22 Abs. 3 und § 23 Abs. 4 der Wein-
zollordnung) ermächtigten ausländischen Fachchemiker.
Frankreich.
Die Ermächtigung des Direktors des „Institut regional oenologique et agronomique de
Bourgogner und des „Laboratoire du service de ln repression des fraudes“ Curtel in Dijon ist in
Wegfall gekommen.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats
für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Badischen
Finanzamtmanns Neckermann der Großherzoglich Badische Finanzamtmann Busselmeier den Königlich
Preußischen Hauptzollämtern zu Aa#chen, Cöln am Rhein, Düren, Düsseldorf, Elberfeld, Malmedy und
Solingen vom 1. Mai 1913 ab als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Cöln am Rhein bei-
geordnet worden.