Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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XLI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1913. Nr. 26.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermachtigungen zur Vornahme für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des
von Zivilstandshandlungen. — Exequaturerteilungen: Monats April 1913 527
Entlassung . Seite 525 3. Militärwesen: Ermächtigungen zur Ausstellung ärztlicher
2. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichti gen
Steuern und Gebühren fur die Zeit vom 1. Aprii 1913 Deutschen in Spanien oder in Portugal und Erlöschen
bis zum Schlusse des Monats April 1913. 526 einer Ermachtigung für den Konsulatsbezirk Malaga 527
Nachweisung von Einnahmen der Reichs-Post-- und 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung Reichsgebiete 528
1. Kon sulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tsinanfu beschäftigten Dolmetscheraspiranten Balser ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs
angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor-
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul TKreusch von
Buttlar ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Cesetzes
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem
Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Den Konsuln von Bolivien in Frankfurt a. M., Düsseldorf und Bonn, Eduard Engler,
Franz Kürten und Friedrich von Schulz Hausmann, ist namens des Reichs das Exequatur
erteilt worden.
Dem brasilianischen Generalkonsul in Hamburg, Joso Carlos da Fonseca Pereira Pinto, ist
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Frederik de Wit in Terschelling ist die erbetene Entlassung aus dem
Reichsdienst erteilt worden.
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