Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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2. Justizwesen. 
  
Berlin, den 27. November 1912. 
Die Verfügung vom 9. Juli 1907 regelt die Vertretung des Marinefiskus als Drittschuldners 
bei der Pfändung von Diensteinkommen, von Pensionen, Militärrenten und von Hinterbliebenen- 
gebührnissen und umfaßt dementsprechend als Personenkreis nur Offiziere, Beamte, Deckoffiziere und 
Mannschaften, also die Marineangehörigen im engeren Sinne, sowie deren Hinterbliebene. Sie erstreckt 
sich nicht auf die Fälle, in denen das Einkommen von solchen Personen gepfändet wird, die zu einer 
Marinebehörde nur in dem privatrechtlichen Vertragsverhältnis eines Dienstverpflichteten stehen. Bei 
Pfändungen gegen diese Personen ist der Marinefiskus als Drittschuldner von der Behörde zu ver- 
treten, die den Dienstvertrag mit dem Schuldner namens des Reichsfiskus abgeschlossen hat. 
Die Verfügung vom 9. Juli 1907 ist handschriftlich mit einem Hinweis hierauf zu versehen. 
  
3. Marine und Schiffahrt. 
  
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephe- 
meriden und Tafeln für das Jahr 1915 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach 
astronomischen Beobachtungen“ ist in Carl Heymanns Verlag in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,25 ¾ für das Exemplar vom Verleger geliefert. Im Buchhandel ist es 
zum Preise von 1,50 & für das Exemplar zu beziehen. 
Von der in dem Jahrbuch enthaltenen Tafel „Zeitsignalstationen nach ihrem Bestande zu 
Anfang 1015% können Sonderabdrücke zum Preise von 0,50 für das Exemplar vom Verleger be- 
zogen werden. 
  
4. Militär wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Samuel Gustav Weiß in Budapest ist auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a 
bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen aus- 
zustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Ungarn haben. 
Berlin, den 22. Mai 1913. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
 
	        
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