Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
Reichsamt des Innern. 
..—— —— 
  
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
XLI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Juni 1913. Nr. 30. 
Iangatt= v eew Ermachtigungen: Grehnounr 6. Zoll-- und Stenerwesen: Zulassung eines geutrienn Ver- 
ung . Seite 
2. Banfwesen: Status der deutschen Kotenbanken Ende edelungsverkehrs mit ausländischen Ta batrippen und und 
ausländischer Tabaklauge 
Veranderungen in dem Stande der zur ussfienun 
von Untersuchung 4ru für Wein usw. ermächtigten 
Mai 1919 570 
3. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs- 
Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn- 
verwaltung für das Rechnungsjahr 19712 572 auslandischen Fachchemiker und wisenschaftlichen "— 
4. Algemeine Berwaltungssachen: Erscheinen des Hand- stalten 
buchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1918 572 Veränderungen in dem Stande und den he 
5. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nach- nissen der Zoll- und Steuerstellen 
trags zur „Amtlichen Liste der deutschen Feeschisfe mit —1 Anderungen in den fur die e Berzollung nabgebender 
Unterscheidungssignalen für 1915 . 572 arasätzen. 
  
1. Kon sulatwesen. 
Dem Kaiserlichen Konsul Ohrt in Robe ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für 
seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Nagasaki beauftragten secrétaire interpréte 
Specka ist auf Grund des §5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats 
und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe 
schließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Dem Königlich Belgischen Vizekonsul in Bremerhaven, Fr. Probst, ist namens des Reichs das 
Erequatur erteilt worden. 
  
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