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Anlage 5.
Gu F+l 4#)
über die Abrechnung der Gebühren für Funkentelegramme.
A. Bon Schiffen nach dem festen Laude.
6 1 Weitere Verrechnung von der
Verrechnung Küstenstation ab,
zwischen Bord- a) wenn das b) wenn das
und Telegramm im Lelegramm über das Bemerkungen
. Lande Land der
Küstenstation der Küstenstation Küstenstation hinaus
verbleibt befördert wird
1. Bordgebühren. — — — FBe * * —
——
Saten ummittelbar —
gestellt.
2. Küstengebühren
8. Telegrammgebühren für
a) gewöhnliche Tele-
gramme
b) dringende Tele-
gramme, D
c) gebührenpflichtige
elegramme, ST
4. Gesamtgebühren für bezahlte
Antworten, RP fr. 1
5. Gebühren für die Ver-
gleich (der vierte Teil
er Bord-, Küsten= und ge-
wöhnlichen Telegramm-
gebühren), TC
a) Bordgebühren
Anmerkung.
Die Küstenstation
zeent diese Ge-
ühren von der
Ursprungsbord-
station ein
Berbleiben der
Küstenstation
Berbleiben der
Küstenstation
Berbleiben der
Küstenstatio
6
Verbleiben der
Küstenstation
Werden in den
gewöhnlichen Tele-
graphenrechnungen
von Land zu Land
vergütet
Werden in den
gewöhnlichen Tele-
graphenrechnungen
von Land zu Land
vergütet
Verbleiben der
Küstenstation
Werden in den
gewöhnlichen Tele-
graphenrechnungen
von Land zu Land
vergütet
diese Stationen zuständig find und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen.
Berbleiben der Küstenstation.
D.-Beförder
linien zu .
nur auf den Land-
Verbleiben der Bordstation. Die
Bordgebühren für Bermittelungs.
bordstationen werden diesen von
der Ursprungsbordstation vergütet.
Unter Küstenstation und Bordstation sind die Verwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für