Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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83. Eichprüfung. 
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch ....- 
......................................................................................................... erforderlich. Sie wurde 
am . . z. ausgeführt und ergab: 
1. Vauliche Anderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 
  
  
2. Das dr mN&—ffl der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere 
Untersuchung benutzt werden konnten. 
Nach § 10 Abs. 2 war daher bunenn Neueichung erforderlich. 
3.5) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten 
Tiefgängen: 
rechts m8 rechts m ——...l m 
vorn (i mu.v Mitte links m binten MNlinks . m 
Im Durchſchnitt.. — m 
s 
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m 
brober.) geworden im Durchschnitt. 
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung 
und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein 
ausgefertigt. 
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie 
auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag —. or. 
, das Eichprotokoll geändert") « . . 
c . —. 
Es wurde daher das Ergebnis der Eichprusung im Eichschem vermerkt") und! be neuer Eichschein 
Der Leertiefgang ist daher 
  
ausgefertigt. 
4. Es wurde un Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene geſtellt, die so 
wesentlich war, daß aus diesem Grunde nineh, Neueichung erforderlich wurde. 
»,,...«.,»..............-............. ,dcn........ » 19............. 
/ 2 
C (iege) Schiffsichbehörde. 
5%/ (Unterschrift.) 
–.. — 
") Nicht zulreifendes ist zu durchstreichen.
	        
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