Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

—  711  —

1.  Eichprüfung.

Die  Eichprüfung  dieses  Schiffes  wurde  durch
erforderlich.  Sie  wurde

am  ............  ausgeführt  und  ergab:
1.  Bauliche  Anderungen  seit  der  Eichung,  die  auf  deren  Ergebnis  Einfluß  haben:

Fehler  *)          :„  
2.  Das  Vorhandensein*  der  Tiefgangsanzeiger  in  einem  solchen  Umfang,  daß  sie  für  die  weitere

Untersuchung  benutzt  werden  konnten.
Nach  §  10  Abs.  2  war  daher  eine*)- keine*)    Neueichung  erforderlich.
3.*)  Die  Leerebene  (Schwimmebene)  lag  auf  nachstehenden  durch  die  Tiefgangsanzeiger  angezeigten
Tiefgängen:
rechts  m  rechts     m.  rechts   m
vorn   links   1  Mitte  links   m  hinten   links   m
Im  Durchschnitt  .  .  .  —  m
6
Der  Leertiefgang  im  Durchschnitt  ist  im  Eichschein  angegeben  mit  m
Der  Leertiefgang  ist  daher  grober.,  geworden  im  Durchschnitt  .  m
*)  Nach  §  10  Abs.  4  wurde  daher  der  Nachweis  der  Tragfähigkeit,  die  Grundmaße  der  Eichung

und  die  Tragfähigkeit  bis  zur  oberen  Eichebene  im  Eichprotokoll  geändert  und  ein  neuer  Eichschein
ausgefertigt.

*)  Ein  Antrag  des  Schiffseigners  oder  Schiffers  auf  Anderung  des  Nachweises  usw.  sowie

auf  Neuausfertigung  des  Eichscheins  (§  10  Abs.  5)  lag  vor.
das  Eichprotokoll  geändert')  ein*)
Es  wurde  daher  das  Ergebnis  der  Eichprüfung  im  Eichschein  vermerkt')  und  kein")  neuer  Eichschein
ausgefertigt.
4.  Es  wurde  duur.  Antrag  auf  Höherlegung  der  oberen  Eichebene  gestellt,  die  so

wesentlich  war,  daß  aus  diesem  Grunde  "ine  W-  Neueichung  erforderlich  wurde.

,  den...  ten  19..

(Siegel)  Schiffseichbehörde.
(Unterschrift.)

*)  Nicht  zutreffendes  ist  zu  durchstreichen.