Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
  
  
Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
Musfter 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 7.) 
Bescheinigung 
über 
die Entrichtung des Gesellschaftsstempels. 
Zu der Urkunde vom ten 19 
Nr. des Registers des Notars 
Aktenzeichen des Gerichts 
in " über Errichtung (Auflösung, Kapitalerhöhung) 
der Gesellschaft zu 
ist — eine Reichsstempelabgabe von MA Pf., in Buch- 
staben A Pf., 
entrichtet worden, die unter Nr. des Einnahmebuchs nachgewiesen ist — die 
Erhebung der Abgabe nach Eintragung in das berwachungeh unter Nr. aus- 
gesetzt worden. 
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung) 
Amtsstempelabdruck 
½ h (Unterschriften)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.