Metadata : Deutsche Wappenrolle.

dessen  Bundesgenossen  (1160),  dem  nun  die  Lande  der  heidnischen
Wenden  zufielen.  Als  aber  Heinrich  den  Neid  der  Grossen  des
Reiches  immer  gefahrdrohender  anwachsen  sah,  er  auch  beim
Kaiser  in  Ungnade  fiel,  gab  er  die  eroberten  Lande  an  Niklots
Sohn,  Pribislav,  den  Vater  des  Heinrich  Burwy  zurück,  mit  Ausnahme
  Schwerins  und  der  umliegenden  Landschaften,  die  er
als  Grafschaft  1160  seinem  tapferen  Heerführer,  einem  Edlen
von  Hagen,  bereits  geschenkt  hatte.

Das  heute  für  die  Grafschaft  Schwerin  geführte  Wappen,
der  quergeteilte  Schild,  findet  sich  zum  erstenmale  in  einem
Siegel  der  Gemahlin  Nikolaus  I.,  Grafen  von  Schwerin,  1317,
das  Kleinod,  ein  offener  Flug,  bereits  um  1300  in  einem  Siegel
Heinrichs  III.  von  Schwerin.

Herzog  Albrecht  II.  von  Mecklenburg  und  sein  Sohn  Heinrich
  kauften  die  Grafschaft  laut  Vertrag  ddo.  Plüschow,  7.  Dezember
  1358  wieder  zurück.  Mit  Otto  II.  Grafen  von  Tecklenburg
  erlosch  1388  das  Geschlecht  der  alten  Grafen  von  Schwerin.

(Das  heute  noch  blühende  Haus  der  Grafen  von  Schwerin
steht  mit  diesem  Geschlechte  in  keinem  nachweisbaren  Zusammenhange,
  wenngleich  denselben  ein  Pferd,  ein  Siegelbild  der  alten
Grafen  von  Schwerin,  durch  das  Reichsgrafendiplom  von  1700
verliehen  worden  ist.)

Ueber  die  Tinkturen  der  mecklenburgischen  Wappenbilder
geben  Malereien  Aufschluss,  die  allerdings,  was  Mecklenburg
und  Rostock  anbelangt,  einer  etwas  späteren  Zeit  angehören.

Im  Wappenbuche  des  Herolds  von  Geldern,  genannt  Gelre
(1334—1375),  im  Besitze  der  “öniglichen  Bibliothek  zu  Brüssel,
befindet  sich  eine  farbige  Dar-  ZT
stellung  desmecklenburgischen
Wappens.  Fig.66.  DasSchirmbrett
  ist  in  den  Farben  von
Schwerin  gestreift,  woraus  zu
schliessen  ist,  dass  diese  Wappenzeichnung
  nach  dem  Rückkauf
  im  Jahre  1358  angefertigt
wurde.

Der  Codex  (Wapenboeck
van  Geire)  enthält  auch  ein
Bild  des  Wappens  von  Schweden,
  dessen  Königsthron  Albrecht
  III.  von  Mecklenburg
1364,  bestiegen  hatte.  Der
Schild  ist  geviert,  und  zeigt
im  ersten  Felde  drei  goldene
Kronen  in  Blau  (Schweden);

 

im  zweiten  einen  Stierkopf

in  Gold  (Mecklenburg);  im
dritten  eine  Querteilung  von  va  möbe
Rot  über  Gold  (Schwerin)  und  lenborch

dien

Hioge  \

 

 
 
 
 
 

im  vierten  einen  goldenen  Greif
in  Blau  (Rostock).

Genau  dieselben  Wappenbilder  finden  wir  am  Titelblatte  der
Reimchronik  des  Ernst  von  Kirchberg  aus  dem  Jahre  1378.  Innerhalb
einer  grossen  Initiale  (O)  sitzen  auf  einem  Throne  zwei  Fürsten
nebeneinander,  Herzog  Albrecht  EI,,  König  von  Schweden,  und  sein
Vater  Herzog  Albrecht  II.  von  Mecklenburg.  Beide  halten  das
schwedische  Banner  mit  den  drei  Kronen,  während  Albrecht  I.

Fig.  66.  Wappen  von  Mecklenburg.
(Gelres  Wappenbuch.  Nach  1358.)

ausserdem  noch  eine  gegabelte  Fahnenstange  hält,  an  der  die’

Banner  von  Mecklenburg,  Rostock  und  Schwerin  angebracht  sind.
Die  Tinkturen  sind  dieselben  wie  in  Gelres  Wappenbuch.

Die  Streifen  des  Schirmbretts  am  Helme  von  Mecklenburg
dürften  ursprünglich  schwarz-gold  gewesen  sein;  erst  nach  der
Wiedererwerbung  von  Schwerin  wurden  die  alten  Tinkturen
durch  die  von  Schwerin  verdrängt,  um  im  Wappen  den  neuen
Besitz  ebenfalls  zum  Ausdruck  zu  bringen.

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Unter  Herzog  Magnus  D.  (1479—  1503)  erhielt  das  Wappen
zwei  neue  Felder.  Der  Stierkopf  der  Linie  Werle  und  der  Arm
von  Stargard  wurden  in  das  mecklenburgische  Wappen  aufgenommen,
  zugleich  der  Schild  von  Schwerin,  der  nun  keinen
Platz  im  Hauptschilde  fand,  als  Herzschild  aufgelegt.

Der  Stargardsche  Arm  erscheint  zum  erstenmale  1483
nach  dem  Aussterben  der  Linie  Mecklenburg-Stargard  (1471)  in
den  mecklenburgischen  Siegeln,  und  zwar  ganz  unbekleidet,  am
Unterarm  von  einem  Bande  umschlungen,  einen  Ring  emporhaltend.
  Später  wurde  der  Arm  bekleidet,  im  XVI.  Jahrhundert
der  Puffärmel  irrtümlich  in  Wolken  umgewandelt.

Woher  dieses  Wappenbild  stammt,  ist  nicht  mit  Sicherheit
  nachzuweisen.  Der  mecklenburgische  Heraldiker  Teske
spricht  sich  für  die  Ableitung  des  Armes  aus  dem  Wappen  der
Stadt  Fürstenberg  in  der  Herrschaft  Stargard  aus,  doch  ist  dies
bloss  eine  Hypothese,  weil  die  ältesten  vorhandenen  Siegel  der
Stadt  erst  dem  letzten  Drittel  des  XVI.  Jahrhunderts  angehören,
somit  in  diesem  Falle  keine  zulängliche  Beweiskraft  besitzen.

Das  XVI.  Jahrhundert  brachte  verschiedene,  nicht  ganz
glückliche  Aenderungen  in  das  mecklenburgische  Wappen.

Der  Stierkopf  erhielt  einen  Nasenring,  silberne  Hörner
und  eine  rote  Krone,  der  Stierkopf  von  Werle  wurde  schräg
gestellt,  das  Schirmbrett  am  Helme  buntfarbig  gestreift.  Die
silbernen  Hörner  und  die  rote  Krone  bürgerten  sich  aber  erst
im  XVIII,  Jahrhundert  ein,  doch  wurde  die  rote  Tinktur  der
Krone  in  den  fünfziger  Jahren  dieses  Jahrhunderts  wieder  glücklich
  entfernt.  Diese  Aenderungen  des  Wappenbildes  sind  nicht
so  schwerwiegend  als  die  von  dem  Herold  Georg  Rixner  (1530)
aus  Unkenntnis  verschuldete  Verwechslung  der  Kleinode  von
Schwerin  und  Rostock.  Der  offene  Flug  von  Schwerin  erhielt
die  Farben  von  Rostock  und  gilt  als  Kleinod  von  Rostock,  die
Hörner  von  Rostock  dagegen  bekamen  die  Farben  von  Schwerin
und  gelten  nun  als  dessen  Kleinod.

Die  Farben  des  Schildes  von  Schwerin  wurden  gleichzeitig
  ebenfalls  umgesetzt,  oben  Gold,  unten  Rot,  doch  kam  die
richtige  Stellung  bald  wieder  in  Gebrauch.

Als  infolge  des  westfälischen  Friedens,  1648  die  säkularisierten
  Bistümer  Schwerer  und  Ratzeburg  als  Fürstentümer  an
Mecklenburg  fielen,  kamen  dieselben  nicht  mit  ihren  alten,
sondern  mit  neugeschaffenen  Figuren  in  das  Staatswappen  von
Mecklenburg  (1658).

Schwerin  erhielt  den  Rostocker  Greif  über  einem  Querbalken,
  der  anfangs  schwarz,  später  (1720)  grün  mit  silberner
Borde  tingiert  wurde.  Als  Kleinod  benützte  man  einen  wachsenden
  Greif.

Ratzeburg  erschien  anfangs  mit  einem  unter  einer  Fürstenkrone
  schwebenden  goldenen  Anker-  oder  Tatzenkreuz  im  roten
Felde,  später  erhielt  das  Kreuz  die  jetzige  Form  und  wurde
silbern  tingiert,  die  Fürstenkrone  durch  eine  gewöhnliche  Laubkrone
  ersetzt.  Sieben  rote  Fähnlein,  im  Bezuge  auf  die  sieben
Fahnenlehen  des  Herzogtums,  bildeten  das  Helmkleinod.

Die  Schildhalter,  Stier  und  Greif,  finden  sich  zum  erstenmale
  in  einem  Siegel  Herzog  Heinrichs  IV.  vom  Jahre  1452,
und  zwar  der  Stier  gekrönt,  beide  Tiere  dem  Schilde  zugewendet.
  In  späterer  Zeit  wurden  sie  rücksehend  dargestellt,
doch  kehrte  man  in  neuerer  Zeit  wieder  zur,  alten  Stellung
zurück.

Das  mecklenburgische  Haus,  das  von  Karl  IV.  ddo.  Prag,
8.  Juli  1348  die  Reichsfürsten-  und  Herzogswürde  erhalten  hatte,
teilte  sich  am  8.  März  1701  in  die  Häuser  Schwerin  und  Strelitz,
die  beide  im  Jahre  ı815  die  Grossberzogswürde  annahmen.

Im  Jahre  1871  erfolgte  eine  Feststellung  des  Wappens  von
Mecklenburg-Strelitz,  die  heute  noch  Gültigkeit  besitzt.

Nach  dem  Regierungsantritt  Sr.  K.  H.  des  Grossherzogs
Friedrich  Franz  III.  von  Mecklenburg-Schwerin  (15.  April  1883)