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Muster 29.
(Ausführungsbestimmungen §5 157.)
Liste
des
über die von den Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesell-
schaften mit beschränkter Haftung nach § 72 des Reichsstempelgesetzes einzureichenden
Aufstellungen wegen der den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährten Vergütungen.
Dieses Buch enthält Blätter,
rece ron #ner Met dem Siegel des Unter-
Zeichneten belegten Schnur durc#zoqen Sinck. Geführt von
/ den ten 19 . (Name)
(Dienststellung)
(Name)
(Dienststellung)
Anleitung.
1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren.
2. Für die Eintragung jeder einzelnen Gesellschaft ist eine Seite bestimmt. Zweigniederlassungen sind nicht
einzutragen.
3. Bei Auflösung einer Gesellschaft ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen.
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
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