Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Muster 36. 
(Ausführungebestimmungen § 202.) 
  
Liste 
des amts zu 
über die von Vereinigungen, Anstalten und Personen, welche Versicherungen über— 
nehmen, vorzulegenden Aufstellungen (Versicherungsstempelbücher, Geschäftsbücher usw.) 
und Nachweisungen (§ 201 Abs. 4). 
Dieses Buch enthält Blätter, 
welche von einer mit dem Siegel des Unter- 
Geführt von 
zeichneten belegten Schnur durchzogen sind. 
„den........ ten..... 19.. (Name) 
(Dienststellung) 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle auszubewahren. 
2. Für die Eintragung jedes einzelnen Versicherers oder seines Bevollmächtigten und für jede der von ihm 
betriebenen Versicherungsarten ist eine Seite bestimmt. 
3. Bei Abgang eines Versicherers oder seines Bevollmächtigten ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit 
fortlaufenden Blattzahlen handelt.