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rats für Zoll- und Steuerwesen vom 1. Juli 1914 ab
Flagge am Flaggenstock nach dem beigegebenen Muster.
kel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
Die Jachtflagge entspricht der Reichsflagge mit dem Abzeichen in der linken Hälfte der
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Bescheinigung, die durch den Vorstand des Verbandes einzuholen
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2. Marine und Schiffahrt.
Marineamt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden
Durch Allerhöchsten Erlaß vom 1. Juli 1914 ist genehmigt worden, daß der Deutsche Segler-Verband
auf den ihm und seinen Mitgliedern gehörenden seegehenden Jachten ein Abzeichen in der National-
Zur Führung der mit diesem Abzeichen versehenen Nationalflagge (Jachtflagge)