Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Du betichen durch alle Postanstalten und HLuchhandlungen. 
  
  
  
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XLII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Juni 1915. Nr. 24. 
rntant. 1. Augemeine Verwaltungssachen: Verwendung 3. Zoll- und Siteuerwesen: Freigabe von Spiritus 
eines Teiles der für Zwecke der sozialen Kriegsinvaliden= Fruchtsafthaltbarmachgngaga 
füriorge bereitgestellten Reichsmittel Seite 169 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Statistik: Statistik der Seeschiffahrt 160 Reichsgebiette. . 161 
  
1. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Bestimmungen des Bundesrats 
über die Verwendung eines Teiles der durch den zweiten Nachtragsetat für 1914 
bereitgestellten Reichsmittel für Zwecke der sozialen Kriegsinvalidenfürsorge. 
I. Von den in den Erläuterungen zum 2. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Nechmmss 
jahr 1914 näher bezeichneten 200 Millionen Mark wird ein Teilbetrag von fünf Millionen Mark 
Zwecke ur sozialen Kriegsinvalidenfürsorge abge zweigt. 
Für die Verwendung dieses Betrags gelten an Stelle der Grundsätze vom 18. Dezember 
1914 ood Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 619) die folgenden Bestimmungen: 
Der Betrag wird auf die Bundesstaaten nach dem Maßstab der Matrikularbeiträge 
verteilt. 
Die Unterverteilung ist Sache der Landeszentralbehörden. 
Die Reichsmittel sind zur Entlastung anderer aus einem öffentlich rechtlichen Titel Ver- 
pflichteter nicht bestimmt. 
Die Reichsmittel haben die Aufgabe, die Einrichtung einer Kriegsinvalidenfürsorge zu 
erleichtern und den Ausgleich der durch Kriegsbeschädigung verursachten wirtschaftlichen 
Nachteile, insbesondere mittels Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung, 
zu fördern. Ansnahmsweise können die Reichsmittel auch in solchen Fällen, in denen 
sich nach dem Abschluß des militärischen Heilverfahrens eine weitere Heilbehandlung als 
erforderlich erweisen sollte, herangezogen werden. 
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