Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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die Prüfspannung nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker festlegende Bezeichnung 
angegeben sein. 
2. Die Höchstbelastung des Sekundärkreises eines Stromwandlers darf nicht unter 15 VA 
betragen. 
3a. Für Stromstärken vom Nennwert bis zum fünften Teile desselben darf das lbersetzungs- 
verhältnis um nicht mehr als ## 0,5 % von seinem Sollwert abweichen; die Phasenverschiebung zwischen 
primärem und sekundärem Strome soll weniger als + 40 min betragen. 
3b. Für Stromstärken von ½ bis ½16 des Neunwerts darf das Ubersetzungsverhältnis um 
nicht mehr als 4# 1 % von seinem Sollwert abweichen, die Phasenverschiebung zwischen primärem und 
sekundärem Strome soll weniger als # 60 min betragen. · 
Die unter a) und b) angegebenen Fehlergrenzen gelten für den durch As festgelegten Fre- 
quenzbereich und für alle sekundären Belastungen mit Leistungsfaktoren zwischen 0,5 und 1 bis zu der 
durch A festgesetzten Höchstbelastung, bezogen auf die Nennstromstärke. Diese Fehlergrenzen müssen 
bei einer Raumtemperatur von 15—20“ und unabhängig von der Lage der Anschlußleitungen und von 
der Einschaltdauer eingehalten werden. 
4. Die Isolierung zwischen primärer und sekundärer Wicklung muß eine Spannungsprüfung 
von 1 min Dauer aushalten. Ist nur die Betriebsspannung angegeben, so beträgt die Prüfspannung 
das 2½ fache der gemäß 1 auf dem Wandler vermerkten Betriebsspannung, wenn diese kleiner als 
5000 V ist. Für Betriebsspannungen von 5000 bis 7500 V wird mit einer Überspannung von 7500 V. 
geprüft, für Spannungen über 7500 V mit der doppelten Spannung. Ist die Serienbezeichnung für 
Hochspannungsapparate auf dem Wandler vermerkt, so ergibt sich die Prüfspannung aus den 
Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker für Hochspannungsapparate. 
II. Einphasige Spannungswandler. 
1. Die Höchstbelastung des Sekundärkreises eines Spannungswandlers darf nicht weniger als 
30 VA betragen. 
2. Für Spannungen von 0,8 bis 1,, des Neunwerts darf das Ubersetzungsverhältnis um 
nicht mehr als — 0,5% vom Sollwert abweichen, die Phasenverschiebung zwischen primärer und 
sekundärer Spannung soll weniger als 4## 20 min betragen. 
Diese Fehlergrenzen gelten für den durch A festgelegten Frequenzbereich und für alle 
sekundären Belastungen mit Leistungsfaktoren zwischen 0,5 und 1 bis zu der durch A 4 festgesetzten 
Höchstbelastung, bezogen auf die Nennspannung. Sie müssen bei einer Raumtemperatur von 15 bis 207 
unabhängig von der Einschaltdauer innegehalten werden. 
3. Die Isolierung zwischen primärer und sekundärer Wicklung muß eine Spannungsprobe von 
1 min Dauer aushalten. Die Prüfspannung beträgt das 2½ fache der nach A 2 auf dem Wandler 
vermerkten primären Nennspannung, wenn letztere kleiner als 5000 V ist. Für Nennspannungen von 
5000 bis 7500 V wird mit einer Uberspannung von 7500 V geprüft, für Nennspannungen von mehr 
als 7500 V mit der doppelten Spannung. 
III. Mehrphasige Spannungswandler. 
1. Ist bei dreiphasigen Spannungswandlern der Sternpunkt auf der Sekundärseite heraus. 
geführt, so muß er auch auf der Primärseite an einer Klemme herausgeführt sein, die für die volle 
primäre Sternspannung gegen das Gehäuse isoliert ist. 
2. Die Höchstbelastung der Sekundärkreise darf nicht weniger als 30 VA für jede Phase 
betragen. f 
Z-BeigleichzeitigerErrcgungallerPhasenaufderPkimätfeitemüssendieunterll2aufi 
geführten Bedingungen für jede Phase erfüllt sein. Bei dreiphasigen Wandlern mit herausgeführten 
837*
	        
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