Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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N- 
1 
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Bayern. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angab 
bei den für Militär- 
anwärterund- 
des Anstellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
stimmten Ste 
welchem z 4"= 
  
len, 
  
vorbehalten sind 
Inhaber 
Bezeichnung 
der LeT ebi4h an die Be- 
werbungen richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
st 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
7. Gestätsnftalten. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
" auptkaffier, 
Jestutsrendant in Zweibrüucken, 
* Sekrekär der Landgestütsverwaltung, 
* Oberaufseher, 
Kanzlei- 7W Registraturasfistenten der 
Landgestütsverwaltung. 
Unterbeamte. 
Bote und Diener der Landgestütsver- 
waltung, 
Ausseher, 
Gestütsschmiede, 
Gestütswärter. 
——— —i 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
* Sekretäre. 
Unterbeamte. 
  
IX. Köntsliche Versherunsslemmer. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
* Oberbuchhalter, 
* Rechnungskommissäre, 
"techniss * Sekretäre, 
Sekretä 
tecmischer Assistenten,!) 
Kanzlei= und Buchhaltungsassistenten, 
technische Gehilfen. 
Unterbeamte. 
Boten und Diener. 
X. Wasserversorguungshutean. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
  
   
     
Zeichnungsassistenten. 
Unterbeamte. 
Bole und Diener. 
II. Ne#waltzn#g der Inlins-Spital##iftung. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
* Rentamtsverwalter, 
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
zu einem Drittel. 
e. 
u einem Drittel. 
k. Hal 
u einem Drittel. 
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zur Hä 
zu einem Drittel. 
zur Halfte. 
zu einem Drittel. 
zur Halfte. 
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
  
*7 Inspektor der Hausverwaltung, 
zur Hälfte 
Staatsministerium des 
Innern. 
Landgestatsverwaltung. 
Staatsministerlum des 
Inmern. 
Staatsministerium des 
Innern. 
Bersicherungskammer. 
Staatministerium des 
Innern. 
  
Wasserversorgungsbureau. 
Staatsministerium des 
tgin. 
Inne 
) Die Stelle der tech- 
nischen Alsistenten 
kann nur im Durch- 
Lel. der 4 o 
Gehilfen erreicht 
Die Stelle der Ban- 
assistenten kann nur 
im Durchgang durch 
  
Saateminifterium des 
Innern. 
  
zu einem Drittel. 
Hälfte.
	        
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