Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Baden. 
  
Bezelchnung der Stellen. 
  
Ang abe 
bei den 166 Militär- 
anwärter und Jnhaber 
des Anstellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
stimmten Stiellen, in 
welchem Umfang sie 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird. 
4 
  
Bemerkungen. 
  
IV. Ministerinm der Fi##nanzen. 
Mittlere und Kanzleibeamie. 
Verrechnungsgehilfen, Absertigungs= und Stener- 
kommissargehilfen, Bureaubeamie im Be- 
r— (auch bei Steuerkommissären), 
Jollabsertigungsbeamte, Grenzkontrolleure 
und die regelmaßig von hier erreichbaren 
— 
Stellen, 
tehitien bei Ortsslellen der Bezirkssinanzver- 
altung (Sleuerassistenten, Zollassistenten), 
vuonlsle von Steuereinnehmereien I, 11 und 
III! (Steuereinnehmer), 
Vorsteher von Nebenzollamtern II (Zollein- 
bei den 
nehmer), 
* Schreibbeamte Kanglsiassistemen 
zirks= und Crtsstellen der Zoll= und 
Steuerverwaltung und bei der Zoll- und 
Stenerdirektion, 
Schreibbeamte (Kanzleigehilfen, Kanzleiassi- 
stenten) bei den Lomanenämtern und bei 
der Forst. und Domanendirektion, beim 
Ministerium und den Luandeskassen der 
Kinanzverwallung, 
Schreibgehilsen, Schreibbeamte und Bureau- 
beamte bei Bezirkeobaninspektionen, 
Bureaugehtlien, Kanzleinssinentenund -Bureau= 
asuntenten bei Steuerkommissaren, 
* Burean= und Abferligungosbeamte (Bureau- 
assistenten und Zollassistenten), soweit nicht 
vorhergehbend genannt. 
Unterbeamte. 
Diener lauch Oilfediener) und Heizer beim 
Ministerium, der Forst= und Domanen= 
direktion, bei den Landeskassen der Finanz- 
verwaltung und bei der Salinenverwaltung, 
Diener bei der Zoll- und Steuerdirektion und 
bei den Orts= und Bezirksstellen der Zoll- 
und Steuerverwaltung und den Steuer- 
kommissaren, 
  
Finanjverwaltung. 
zur Haͤlfte 
zur Hälfte. 
Hr Halfte. 
Zoll- und Steuerdirektion. 
Finanzministerium. 
6 und Stlenerdirektion. 
Finanzministerium. 
Zoll-= und Stenerdirektion. 
  
Forst= und Domänendirel- 
tion. 
  
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