Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Baden. 
1. Oberleitung für das Staatsgebiet: Großherzoglich Badisches Ministerium des Innern 
in Karlsruhe. 
2. Träger der sozialen Kriegsinvaliden-Fürsorge ist ein „Landesausschuß für Kriegs- 
invalidenfürsorge“ in Karlsruhe, Herrenstraße 1, bestehend aus einem Regierungsvertreter und je einem 
Vertreter des Sanitätsamts des XIV. Armeekorps, des Landesvereins vom Roten Krenz und des 
Badischen Fürsorgevereins für bildungsfähige Krüppel. Dem Landesausschuß steht ein Beirat von 
höchstens 35 Mitgliedern zur Seite. 
Von dem Landesausschuß sind „Richtlinien für die Kriegsinvaliden-Fürsorge im Großherzogtum 
Baden"“ aufgestellt worden. 
„Badischer Landesarbeitsnachweis für Kriegsinvalide“, verbunden mit der Geschäftsstelle des 
Verbandes Badischer Arbeitsnachweise, Karlsruhe, Zähringerstraße 100. 
3. Ortliche Durchführung Bezirksaueschüsse für Kriegsinvaliden-Fürsorge in den Bezirken, 
Ortsausschüsse für Kriegsinvaliden-Fürsorge in allen größeren Städten. 
Arbeitsnachweis für Kriegsinvalide in jedem Arbeitsbezirk in der Amtsstadt, gegebenenfalls 
in Verbindung mit dem Arbeitsamte. 
Vertrauenspersonen, bestellt von den Arbeitsnachweisen, Bezirks- oder Ortsausschüssen. 
4. Besondere Einrichtungen: Lehrstelleu für Kriegsinvalide werden von den Arbeitsnach- 
weisen vermittelt. 
Vom Landesausschuß wird nach Bedarf ein „Stellenanzeiger für Kriegsinvalide“ herausgegeben, 
der offene Arbeits= und Lehrstellen sowie Stellengesuche und sonstige Nachrichten über die Kriegsinvaliden- 
fürsorge enthält und den Ausschüssen und Arbeitsnachweisen für Kriegsinvalide unentgeltlich geliefert wird. 
Einarmigenschule in Heidelberg (Leiter: Privatdozent Dr. Frhr. v. Künßberg). In verschiedenen 
Städten Lehrgänge im Anschluß an die Handelsschulen, Gewerbeschulen, landwirtschaftlichen Winter- 
schulen, Werkstätten. 
Unterkunft und Unterricht für Blinde in den Blindenheimen in Mannheim und Freiburg. 
Der Ortsausschuß für Kriegsinvaliden-Fürsorge in Mannheim — Geschäftsstelle E 5. 16 — unter- 
zieht sich der Beratung und Unterbringung erblindeter Kriegsinvaliden. 
Hessen. 
1. Oberleitung für das Staatsgebiet: Großherzogliches Ministerium des Jnnern in 
Darmstadt. 
2. Durchführung: „Landesausschuß für Kriegsbeschädigten-Fürsorge“, deren Geschäfte die 
Landesversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen in Darmstadt besorgt. 
In einer Anzahl von Städten bestehen Ortsausschüsse für Kriegsbeschädigten-Fürsorge. 
Daneben ist der bei dem Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverband in Frankfurt a. M. errich- 
tete Ausschuß für Kriegsbeschädigten-Fürsorge auch im Großherzogtum Hessen tätig. Geschäftsstelle 
Frankfurt a. M., Große Friedberger Straße 28. 
3. Besondere Einrichtungen: Lehrkurse verschiedener Art im Anschluß an die Einrichtungen 
der Technischen Lehranstalten in Offenbach (Direktor: Professor Eberhardt). 
Stellenvermittelung auch durch den bei dem Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverband in Frank- 
furt a. M. errichteten Ausschuß. 
Mecklenburg-Schwerin. 
1. Oberleitung für das Staatsgebiet: Großherzoglich Mecklenburgisches Staats- 
ministerium in Schwerin.
	        
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