Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
sind die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden: 
Zusatz zu den Systemen D und . Zähler mit Doppelzählwerk und eingebauter Um- 
schaltuhr, hergestellt von den Bergmann Elektricitätswerken A.-G., Berlin. 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag 
(Jul. Springer in Berlin W 9, Linkstraße 23/24,) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 10. August 1915. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des F 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
sind Bestimmungen erlassen worden über den Spannungsabfall in den Hauptstromspulen von Gleich- 
stromwattstunden-Zählern, deren System zur Beglaubigung zugelassen werden soll. 
Die Bestimmungen werden in ausführlicher Form in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver- 
öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W 9, Linkstraße 23/24,) Sonderabdrucke bezogen 
werden können. 
Charlottenburg, den 31. Juli 1915. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg. 
3. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende 
Fleisch 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547), hat der Bundesrat beschlossen, 
in dem Verzeichnis der Einlaß-- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein- 
gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu Nr. 52 
des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —) hinzuzufügen: 
a) unter lfd. Nr. 32a: 
in Spalte 4 „Halberstadt, Hauptzollamt", 
in Spalte 5 „dfrisches Fleisch“, 
b) unter lid. Nr. 73e: 
in Spalte 1 „Barmen Bahnhof Rittershausen, Zollamt 1“, 
Spalte 5 „frisches Fleisch"“, 61“ 
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