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Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. iri in Berlin W 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 9. Oktober 1915.
Der Präsident der Physikalisch -Technischen Reichsanstalt.
In Vertretung: Hagen.
3. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen,
in dem Verzeichnis der Einlaß-= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein-
gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanutmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu
Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —)
unter laufender Nr. 125:
in Spalte 5 (Beschränkungen) die Worte
„zubereitetes Fleisch“
zu streichen.
Der Landesregierung bleibt überlassen, den Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der
erweiterten Befugnis der Untersuchungsstelle zu bestimmen.
Berlin, den 21. Oktober 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.
Bekauntmachung,
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch.
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesebes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen,
in dem Verzeichnis der Einlaß= und Untersuchungestellen für das in das gollinland ein-
gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 —. Beilage zu Nr. 52
des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —)
unter laufender Nr. 50a:
in Spalte 5 (Beschränkungen) die Worte
„zubereitetes Fett".
zu streichen.
Der Landesregierung bleibt überlassen, den Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung
der erweiterten Befugnis der Untersuchungsstelle zu bestimmen.
Berlin, den 21. Oktober 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquiêres.