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die nachstehende Verordnung, betreffend Anderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während
der Dauer des Krieges, erlassen:
81.
Die Vergütungssätze für Naturalverpflegung — sowohl für Offiziere, Sanitätsoffiziere und
obere Beamte als auch für Mannschaften und Unterbeamte — werden für die Dauer des Krieges,
verteilt auf die einzelnen Mahlzeiten, wie folgt, festgesetzt:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tagesko0t 20900 Al 1,85 At
b) für die Mittagskostt. .15,0 - 0,05
c) für die Abendkdot 007 ·62 „
d) für die Morgenkostt.. 0833 O#rs
2.
Die Verordnung tritt mit dem Tage thr Verkündung in Kraft.
Berlin, den 23. März 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Bekanntmachung.
1. Das unter dem 15. Juni 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 298) veröffentlichte
„Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen“ (Anlage I der
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907) wird an den betreffenden Stellen
abgeändert, wie folgt:
III. Militärverwaltung Preußen. 3. Zwischen lfd. Nr. 5 und 6 ist einzuschalten:
àa. Mittlere Beamte. 5a) Evangelischer Feldpropst der Armee:
1. Zwischen lfd. Nr. 2 und 3 ist einzuschalten: Registrator.
2a) Generalkommandos, General-Inspek- 5b) Katholischer Feldpropst der Armee:
tionen der Kavallerie, der Fußartillerie,
des . und Pionierkorps und Registrator.
er Festungen, des Militär-Verkehrs- Ifd. Nr. 2 i itute“ is
wesens, Inspektion der Feldartillerie, Uuter 1 ze grechnische Institute ist
Landwehr-Inspektion Berlin, Gouver- Buchführer, Buchführerdiätare
nements größerer Festungen, Gouverne- Kanzlisten Kanzleidiätare.
ment Berlin, Kommandanturen Berlin ölisten, Nanz ·
und Potsdam.
E
5. Unter lfd. Nr. 24 „Militärtechnische Akabemie“
soweit die Stellen ist am Schluß einzufügen:
Ober-Registratoren, stände nicht mit Registrator,
Registratoren, verabschiedeten Kassensekretär.
Registraturdiätare, Offizieren besetzt
werden. b. Unterbeamte.
2. Unter lfd. Nr. 5 „Intendanturen“ ist am 6. Unter „Kutscher ist einzufügen:
#
kulatoren Maschinenmeister.
Schluß als neue Zeile einzuschalten: