132 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 6./8.)
Kaiser zur Friedenszeit über bayerische Truppen den Oberbefehl führte.
Die Erwähnung solcher Dinge ist nicht angenehm, aber berührt müssen sie
werden, wenn man so oft von „meinem Heer“, „meiner Flotte“, „meinem
Parlament" u. s. w. sprechen hört. Wenn früher nur ein paar Armeekorps
zu den Manövern herangezogen wurden, darf man doch fragen, ob heuer
Manöver in so großem Umfange notwendig waren, und ich möchte den
Kriegsminister ersuchen, mit Rücksicht auf das Volk und auf das Land auf
eine Reduzierung zu dringen.
Kriegsminister Frhr. v. Asch: „Der gesamte Krankenzugang in der
Armee war heuer ein geringerer als in der gleichen Zeit des Vorjahres.
Er betrug in der Zeit vom 21. August bis 10. September bei 60 214 Mann
2050 = 34,04 auf 1000 Mann der Kopfstärke. Von diesen kamen ins
Lazarett 627, die übrigen 1423 konnten „im Revier“ als leicht Erkrankte
bei ihrer Truppe ärztlich behandelt werden. Am Ende der Manöver verblieben
732 Kranke, von denen 495 im Lazarett, die übrigen im Revier behandelt
wurden. Den stärksten Krankenstand hatte während der dreiwöchigen
Dauer der Manöver das 5. Inf.-Regt. mit 186 Erkrankten, wovon 31 in
Lazarettbehandlung standen, und das 18. Inf.-Regt. mit 95 Kranken; den
geringsten Abgang an Kranken hatten das 1. Chev.-Regt. mit 9 Mann.
das 4. Chev.-Regt. mit 6 Mann und das 6. Chev.-Regt. mit 3 Mann, —
das ist „der einem Schlachtfelde ähnliche Boden“. (Heiterkeit.) Unglücksfälle
und ernstliche Verletzungen wurden im ganzen 17 gemeldet, wovon 4
mit den Uebungen in keinem Zusammenhange stehen, es verbleiben somit
13 Fälle: 7 Knochenbrüche, 2 Verletzungen durch Lanzenstiche, 3 durch
Platzpatronen und 1 Ouetschung des Oberschenkels infolge Ueberfahrens
durch ein Geschütz. Von sämtlichen Verletzten ist niemand gestorben. An
Hitzschlag erkrankten 11 Mann in der zweiten Hälfte des August, aber
auch von diesen ist keiner gestorben. Selbstmorde kamen im Manöver 2
vor, außer diesen ein Selbstmordversuch.“ Ueber die Notwendigkeit der
Manöver sagt der Redner: „Nicht bloß in der deutschen Armee, sondern
auch in der österreichischen, russischen und französischen Armee finden Manöver
im größeren Stile und Zusammenziehungen größerer Truppenkorps statt.
Den Nutzen dieser Manöver möchte ich darin finden, daß den Oberkommandierenden
Gelegenheit gegeben wird, mit größeren Truppenkörpern zu
rechnen, und die Aufgaben und Pflichten kennen zu lernen, die bei Befehligung
so großer Massen an sie herantreten. Für die Mannschaft besteht
der Nutzen darin, daß sie einen Vorgeschmack bekommt von dem, was
im Ernstfalle von ihr verlangt wird. (Unruhe und Heiterkeit.) Daß die
Manöver einen dekorativen Charakter hatten, möchte ich bezweifeln; auch
die vom Abg. Schädler bemängelten Truppentransporte des ersten Armeekorps
waren vollständig dem Ernstfalle angepaßt. Was die Kavallerieattacken
betrifft, so kann auf erschütterte Truppen und solche, die ihre
Munition verschossen haben, jederzeit mit Erfolg mit Kavallerie attackiert
werden. Der Abg. Schädler hat bezweifelt, ob es berechtigt war, daß der
Kaiser als Bundesfeldherr den Oberbefehl über bayerische Truppen im
Frieden führte. Es steht ja dem obersten Kriegsherrn völlig frei, das
Kommando demjenigen zu übertragen, dem er es übertragen will, und wenn
das geschehen ist, wird eine Einwendung dagegen nicht zu machen sein. In
gemischten Garnisonen finden ja öfters unbeanstandet gemischte Uebungen
statt. Der deutsche Kaiser stand ja seinerseits auch an einem der Manövertage
unter dem Oberbefehle des Prinzen Leopold.“
Am folgenden Tage erklärt der Kriegsminister auf eine Anfrage des
Abg. v. Vollmar (Soz.), „daß alles, was vor und während der Manöver