Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Ventralblatt 4 
für das 
Deutsche Reich. 
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Reichsamt des Innern. 
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Du betiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen zunr ahrespreise von 8.#. 
Einzelne Nummern werden mit 20 DPf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechner. 
  
Nr. 3. 
2. Bankwesen: Itatus der deutschen Notenbanken Ende 
  
  
  
  
Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 19. Januar 1917. 
  
Frpett 1. hande und Gewerbewesen: Bekannt- Dezember 109146464 1 
machung, ffend die für den Pianzenvertehr 3. Poligeinesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
geöffneten ausländischen Zollstellen .. Seite Reichsgebie 16 
  
1. Handels= und Gewerbewesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen. 
Das unter dem 2. Juli 1906 GZentralblatt für das Deutsche Reich Seite 942) veröffentlichte 
Gesamtverzeichnis derjenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur 
Gattung der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Pflanzenstoffe aus dem Reichs- 
gebiete nach den an der internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird 
dahin ergänzt, daß unter 
6. Österreich-Ungarn. 
a) Für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder: 
Absatz 2: 
„das k. k. Hauptzollamt Leitmeritz“ 
hinzutritt. 
Berlin, den 17. Januar 1917. « 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquières.
	        
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