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Ventralblatt 4
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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Nr. 3.
2. Bankwesen: Itatus der deutschen Notenbanken Ende
Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 19. Januar 1917.
Frpett 1. hande und Gewerbewesen: Bekannt- Dezember 109146464 1
machung, ffend die für den Pianzenvertehr 3. Poligeinesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
geöffneten ausländischen Zollstellen .. Seite Reichsgebie 16
1. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen.
Das unter dem 2. Juli 1906 GZentralblatt für das Deutsche Reich Seite 942) veröffentlichte
Gesamtverzeichnis derjenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur
Gattung der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Pflanzenstoffe aus dem Reichs-
gebiete nach den an der internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird
dahin ergänzt, daß unter
6. Österreich-Ungarn.
a) Für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder:
Absatz 2:
„das k. k. Hauptzollamt Leitmeritz“
hinzutritt.
Berlin, den 17. Januar 1917. «
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquières.