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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Beichsamt des Innern.
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Zu betiehen durch allo Postanstalten und Huchhandlungen um Tahrespreise von 8 é.
Einzelne Nummern werden mit 20 Df. für jeden achtsestigen Druckbogen berechner.
Berlin, Freitag, den 19. Oktober 1917.
Nr. 32.
Ermähtigung n## Vor- Ernennungen von Stationskontrolleuren zu Oben
zollinspeltoten:: 366
XI V. Jahrgang.
Inhalt: 1.
2.
3.
Notenbanken
""" "' andels= und Gewerbewesen: Nachtrag zu dem
erzeichnis der regelmäßigen Untersuchungen unter-
liegenden und amtlich als den Anforderungen der Inter-
nationalen Reblaus-Konvention entsprechend erklärten
Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und
Gärten::: 865
4.
1. Kon fu lat wesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Haiffa Konsul z. D. Grafen von der Schulenburg
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. #