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Bundesstaat: Anlage 6 des Musters I7
Direktiobehörde: zu den Abrechnungsbestimmungen
nNachweisung
über den n Verlauf von Schaumweinsteuerzeichen im — 19
WVerrbetrag
Bezeichnung der Steuerzeichen Bemerkungen
4 4
— —
1Bestand an Steuerzeichen am Schlusse des Rechnungsjahrs 19
2 Im Rechnungsjahr 19 sind:
a) von der Reichsdruckerei bezogen. .
b) gegen Rückzahlung des Ankanfspreises zarncheen i
(§16derAusfuhtungsbesnmmungen)
Zusammentund2..... .,
3 Tagegen sind: I
a) als Ersatz für andere Steuerzeichen frei verabfolgt 1
(*7* 17 und 18 der Ausführungsbestimmungen)
b. bei den Zoll= und Steuerstellen verdorben und nach Ver-
nichtung in Abgang gestellt .
c)unerktgeliltchvekabsolgt 10 1 2 der ssihe
bestimmungen)
Zusammenszs —
4 Bileibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 19 ;;
5 Der Bestand am Schlusse des Rechnungsjahrs 1% beträgt ’NSs-’r
6 Mithin Geldeinnahme
7
Dierzu treten die aufgekommenen 2 sowen sie * zm 22 von
Steuerzeichen verwendet sind . ·
-
8 Dagegen gehen ab:
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Steuerzeichen. die dem Bestande
hinzugetreten sind (s. oben 2b) .. . ..... .·.-...«-..-.
by andere Herauszahlungen usw.).. ..... »
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Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 10 ... dessleMleljsäålbleluw
Die Richtigleit der Nachweisung wird auf Grund der Bestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, der ergangenen
Niederschlagungsverfügungen und Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften Vernichtungsberhandlungen bescheinigt.
, den 16
irektion.
*) Die Vergütungen der Steuer für Proben (Spalte 4 der Reichssteuerübersicht) sind hier nicht mit anzusetzen.