Muster 33.
(Ausführungsbestimmungen § 171)
Aberwachungsliste
des amts zu
über
diejenigen Personen, Firmen, Gesellschaften, Vereine, welche für die Entrichtung der Abgabe
von Geldumsätzen nach Tarisnummer 10 des Reichsstempelgesetzes in Betracht kommen.
Dieses Buch enthält Blätter, roelche
von einer mit dem Siegel des Dnterzeichneten be- .
legten Sehnur durcheogen sind. Geführt von
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(Dienststellung)
(Name)
(Dienststellung)
Auleitung.
1. Betriebe mit gleichem Geschäftsjahr sind je in einer besonderen Abteilung zusammenzufassen. Die Liste ist
fortlaufend zu führen und verbleibt bei der Steuerstelle.
2. Für jeden Steuerpflichtigen ist ein Konto anzulegen, und ein auf eine Reihe von Jahren ausreichender Raum frei-
zulassen.
3. Bei Geschäften, für welche eine Verpflichtung zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht besteht, bleiben die
Spalten 2 bis 4 und 7, 8 unausgefüllt.
4. Erlischt ein Konto, so ist es mit roter Tinte kreuzweise, zu durchstreichen und Zeitpunkt und Grund der Löschung
in der Bemerkungsspalte zu vermerken. Der Löschungsvermerk ist zu unterschreiben.
5. Im Falle des § 178 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen wird Spalte 2 erst nach der wirklich erfolgten Ent-
richtung der Teilzahlung ausgefüllt.
6. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit
fortlaufenden Blattzahlen hamdelt.
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