Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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4.  Ungeeignetes  Material.

Hengste,  tragende  Stuten  und  Mutterstuten,  die  unter  3  Monate  alte  Fohlen  nähren,  alle  mit  Hautfehlern,
  Krankheiten  oder  sonstigen  zum  Militärdienst  untauglich  machenden  Mängeln,  als  z.  B.  Blindheit,
Spatlähme,  schadhaften  Hufen  (als  Voll=  oder  Zwanghuf,  Steingallen,  Hornkluft  oder  Hornspalten,  Strahl.
krebs  u.  s.  w.),  behafteten  Pferde  werden  nicht  genommen,  einäugige  zu  Zugpferden  nur,  wenn  der  Verluß
des  Auges  von  äußerer  Verletzung  und  nicht  von  innerer  Krankheit  herrührt.

Stuten  werden  als  tragend  erachtet,  wenn  dies  entweder  schon  durch  Augenschein  bekundet,  oder  wem
durch  einen  Deckschein  in  beglaubigter  Form  nachgewiesen  wird,  daß  die  Stute  nach  mehrfachen  Versuchen  der
Hengst  nicht  mehr  angenommen  hat.

·  5.  Auswahl.

Bei  der  Auswahl  der  Pferde  ist  im  Allgemeinen  der  Grundsatz  zu  beachten,  daß  sie  dem  beabsichtigte,
Gebrauch  möglichst  entsprechen  müssen,  und  daß  alsdann  ein  oder  der  andere  unwesentliche  Fehler,  der  unte
anderen  Umständen  die  Annahme  eines  Pferdes  ausschließen  würde,  keinen  Grund  zur  Zurückstellung  geben  kann

6.  Haftbarkeit  für  gesetzliche  Fehler.

Bei  der  infolge  Landlieferung  bewirkten  zwangsweisen  Gestellung  haftet  der  letzte  Besitzer  nicht  füdas
  Vorhandensein  derjenigen  Eigenschaften  beim  Pferde,  deren  Fehlen  bei  freiwilligem  Verkauf  eine  Rück
gängigmachung  des  Kaufes  (Wandelung)  oder  eine  Ersatzpflicht  des  Verkäufers  begründet.

Es  ist  daher  die  Rückgabe  eines  zwangsweise  angekauften  Pferdes  und  die  Rückforderung  des  gezahlter
Schätzungspreises  nicht  stalthaft,  auch  wenn  innerhalb  bestimmter  Fristen  einer  der  sonst  die  Rückgängigmachun
des  Kaufes  bedingenden  Mängel  nachzuweisen  ist.  «

Bei  freihändigem  Ankauf  bleiben  indessen  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Gewährleistung  in  Krait