119
friedenheit seiner Unterthanen über die lange Dauer seiner Regierung
finde.“)
Dem Könige Friedrich August folgte in der Regierung des
Landes sein ältester Bruder Prinz Anton, nur wenige Jahre jünger,
als der heimgegangene Monarch. Seinen Entschluß, durchgreifende
Veränderungen im Staatswesen und einen Personenwechsel in den
höchsten Aemtern der Staatsleitung nicht eintreten lassen zu wollen,
gab er alsbald nach Uebernahme der Regierung kund, als er dem
Cabinetsminister Grafen Einsiedel und den Geheimen Räthen
gleich bei der ersten Audienz bemerkte: wie er, der, selbst schon im
Greisenalter stehend, so spät zum Throne berufen worden, sich
ganz auf ihre Treue verlasse. Graf Einsiedel hatte gleich nach
dem Tode Friedrich August des Gerechten um seine Entlassung
gebeten — ein aus freier Entschließung hervorgegangener Schritt,
welchen er bereits bei Lebzeiten des Königs für den Fall des Ablebens
des letzteren ins Auge gefaßt hatte. König Anton verweigerte
den Abschied, aber es bedurfte annoch der Vermittelung
der Königin, um den Minister zum Bleiben zu bewegen — „für
den Augenblick“ wenigstens, wie er hinzufügte. Es war indessen
allgemein bekannt, daß er nur unter der Voraussetzung keiner
Aenderung in dem leitenden Regierungsprincip das Portefeuille
behalte und daß er unumwunden erklärt hatte: er halte es für
Gewissenspflicht an seinem Theile dahin zu wirken, daß während
der, menschlichen Ansichten nach, kurzen Regierungszeit des Königs
Anton an der Verfassung nichts geändert, sie vielmehr dem dereinstigen
Nachfolger in der Regierung unverändert überliefert, und
es sodann dessen freiem Ermessen und Willen überlassen werde,
ob und was hieran zu ändern sei.““)
*) Gretschel und Bülau a. a. O. 3. Th. S. 640.
**) Vergl. „Detlev Graf von Einsiedel, Königl. Sächs. Cabinetsminister“
von Dr. Karl von Weber im „Archiv für die Sachsische
Geschichte“ 1. Band, S. 160.