Metadata : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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friedenheit  seiner  Unterthanen  über  die  lange  Dauer  seiner  Regierung
  finde.“)

Dem  Könige  Friedrich  August  folgte  in  der  Regierung  des
Landes  sein  ältester  Bruder  Prinz  Anton,  nur  wenige  Jahre  jünger,
als  der  heimgegangene  Monarch.  Seinen  Entschluß,  durchgreifende
Veränderungen  im  Staatswesen  und  einen  Personenwechsel  in  den
höchsten  Aemtern  der  Staatsleitung  nicht  eintreten  lassen  zu  wollen,
gab  er  alsbald  nach  Uebernahme  der  Regierung  kund,  als  er  dem
Cabinetsminister  Grafen  Einsiedel  und  den  Geheimen  Räthen
gleich  bei  der  ersten  Audienz  bemerkte:  wie  er,  der,  selbst  schon  im
Greisenalter  stehend,  so  spät  zum  Throne  berufen  worden,  sich
ganz  auf  ihre  Treue  verlasse.  Graf  Einsiedel  hatte  gleich  nach
dem  Tode  Friedrich  August  des  Gerechten  um  seine  Entlassung
gebeten  —  ein  aus  freier  Entschließung  hervorgegangener  Schritt,
welchen  er  bereits  bei  Lebzeiten  des  Königs  für  den  Fall  des  Ablebens
  des  letzteren  ins  Auge  gefaßt  hatte.  König  Anton  verweigerte
  den  Abschied,  aber  es  bedurfte  annoch  der  Vermittelung
der  Königin,  um  den  Minister  zum  Bleiben  zu  bewegen  —  „für
den  Augenblick“  wenigstens,  wie  er  hinzufügte.  Es  war  indessen
allgemein  bekannt,  daß  er  nur  unter  der  Voraussetzung  keiner
Aenderung  in  dem  leitenden  Regierungsprincip  das  Portefeuille
behalte  und  daß  er  unumwunden  erklärt  hatte:  er  halte  es  für
Gewissenspflicht  an  seinem  Theile  dahin  zu  wirken,  daß  während
der,  menschlichen  Ansichten  nach,  kurzen  Regierungszeit  des  Königs
Anton  an  der  Verfassung  nichts  geändert,  sie  vielmehr  dem  dereinstigen
  Nachfolger  in  der  Regierung  unverändert  überliefert,  und
es  sodann  dessen  freiem  Ermessen  und  Willen  überlassen  werde,
ob  und  was  hieran  zu  ändern  sei.““)

*)  Gretschel  und  Bülau  a.  a.  O.  3.  Th.  S.  640.

**)  Vergl.  „Detlev  Graf  von  Einsiedel,  Königl.  Sächs.  Cabinetsminister“
  von  Dr.  Karl  von  Weber  im  „Archiv  für  die  Sachsische
Geschichte“  1.  Band,  S.  160.