Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 42. 
(Ausführungsbestimmungen § 210) 
Liste 
des amts zu 
über die von Vereinigungen, Anstalten und Personen, welche Versicherungen über- 
  
nehmen, vorzulegenden Aufstellungen (Versicherungsstempelbücher, Geschäftsbücher usw.) 
. und Nachweisungen (§ 215 Abs. 4). 
Dieses Buch enthält Blätter, 
telehe ron einer mit dem Siegel des Enter- 
eeiehneten helegten Sehnur dureheogen sind. Geführt von 
# 
den 19 (Name) 
(Name), (Dienststellung) 
(Dienststellung) 
Auleitung. 
1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren. 
2. Für die Eintragung jedes eingelnen Versicherers oder seines Bevollmächtigten und für jede der von ihm 
betriebenen Versicherungsarten ist eine Seite bestimmt. 
B- Bei Abgang eines Versicherers oder seines Bevollmächtigten ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit 
sortlaufenden Blattzablen handelt.
	        
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