Object: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung durch eigenhändige Unterschrift 
vollzogen, auch befohlen, daß derselben das Staatssiegel beygedruckt und die- 
selbe zu Jedermanns Nachachtung sowohl durch Abdruck in dem Regierungs- 
Blatte, als auch in mehren auswärtigen Blättern zur allgemeinen Kunde 
gebracht werde. 
Weimar den 15. July 1834. 
6 Carl Friedrich. 
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff. 
Verordyung, 
betreffend die Zurückziehung aus dem Um- 
laufe derjenigen Einhundert Neun und 
Vierzig Tausend Neunhundert Sichen und 
Sechzig Thaler Zwey Groschen Neun 
Pfennige, Weimar Eisenach'sche Silber- 
scheidemünze, welche vom Jahre 1763 
ab bis 1772 in der Form von Ein 
Acht und Vierzigtheil und Ein Sechs 
md Neunzigtheil Thalerstücken ausgeprägt 
und in Umlauf gebracht worden, und 
welche im gemeinen Leben unter dem 
Nahmen Amalien = Sechser und 
Amalien = Dreyper bekannt ist. 
vit. C. Hüändel.
	        
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