Full text: Regierung und Volkswille.

10 Die englische Volksvertretung. 
schichte von England. Das englische Unterhaus ist bereits 
gebildet worden im 14. Jahrhundert, aber sehr lange hat 
es neben dem Oberhause nichts bedeutet. Erst nach den 
Revolutionen des 17. Jahrhunderts kann man die Begriffe 
des Parlamentarismus im modernen Sinne auf die englischen 
Institutionen anwenden. Das Unterhaus wurde gewählt 
teils von den Grafschaften, teils von den Städten. In 
den Städten war das Wahlrecht sehr mannigfaltig gestaltet. 
In manchen von ihnen hatte sich das Gewohnheitsrecht 
gebildet, daß die Magistrate die Abgeordneten ernannten; 
in andern wählten die sämtlichen Hausbesitzer, in noch 
anderen die Gilden. Sehr häufig hatten ganz kleine Städte 
das Recht, Abgeordnete zu senden, Städtchen, die ganz und gar in 
der Hand des umliegenden Großgrundbesitzes und sogar eines 
benachbarten Großgrundbesitzers waren. Zum Beispiel der 
Herzog von Newcastle war in einem solchen mit dem Wahl- 
recht begnadeten Städtchen der Besitzer der sämtlichen Häuser. 
Als nun einmal die Bürger Abgeordnete gewählt hatten, 
die ihm nicht genehm waren, setzte er sie samt und sonders 
aus ihren Wohnungen hinaus und ließ sie mit Weib und 
Kind sechs Wochen im freien Felde biwaklieren. Man nannte 
diese Städte, die ihre wirtschaftliche Bedeutung mit der Zeit 
eingebüßt, das Wahlrecht aber behalten hatten, rotten 
boroughs. Im Jahre 1793 wurde berechnet, daß 172 Mit- 
glieder des Unterhauses für England und Wales direkt vom 
Ministerium oder von Individuen ernannt wurden und 137 
unter einem solchen Einfluß gewählt. 45 schottische Mit- 
glieder wurden durch 35 Personen ernannt; von den 100 
irischen wurden 71 von 55 Personen ernannt. Das Haus 
hatte im ganzen nach der Union mit Irland 658 Mitglieder. 
Von diesen 658 Mitgliedern waren also im ganzen 424 
durch Ernennung oder Empfehlung von 252 Personen ein-
	        
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