Full text: Regierung und Volkswille.

Methode der Gesetzgebung in England. 83 
Staat und die bestehende Gesellschaft, sondern sich selbst 
zugrunde zu richten, oder ob sie vorziehen werden von Fall 
zu Fall Kompromisse zu schließen, das ist die Frage, deren 
zweite Eventualität Mehring als verkehrt und ausgeschlossen 
nachweisen wollte. Hat er das getan? Wir dürfen das ge- 
trost verneinen und halten dafür das Zugeständnis fest, 
das auch dieser Vertreter der radikalsten Sozialdemokratie 
wenigstens mittelbar nicht hat vermeiden können, daß das 
Volk im politischen Sinne, wie es jetzt ist, immer nur aktiv 
werden kann in Organisationen, und wir fügen hinzu, daß 
sogar die sozialdemokratische Partei, die demokratischste, 
die es gibt, sich eine Organisation gegeben hat, die ihre 
Anhängerschaft aus den Entscheidungen tatsächlich aus- 
schaltet und das Regiment ganz und gar in die Hände 
einer sich selbst ergänzenden Führerschaft legt. 
Nachdem wir nunmehr das Wesen der repräsentativen 
Regierungen auch nach der positiven Seite aufgehellt haben, 
können wir uns der Frage zuwenden, ob bei dem englischen                        Wo ist der Ein- 
System des Parlamentarismus oder bei dem deutschen                                         fluß des Volkes 
System des Konstitutionalismus das Volk einen größeren                                   auf die Regierung am 
Einfluß auf die Gesetzgebung hat. Wir wollen uns das                                      gößten? 
gleich mit einer ganz konkreten Erscheinung beantworten. 
Im Burenkrieg beantragte am 5. März 1900 die Regierung 
in London, die Kosten des Krieges aufzubringen durch eine 
Erhöhung der Einkommensteuer auf 5%, einen sehr hohen 
Satz, durch neue Stempelsteuern, Biersteuer, durch eine 
Spiritussteuer, durch eine Tabaksteuer, durch einen Teezoll. 
Namentlich der letztere belastet die große Masse in England 
sehr stark. Am 5. März wurde das Gesetz im Unterhaus 
eingebracht, am 7., ohne ein Wort daran zu ändern, an- 
genommen und am nächsten Tage in Kraft gesetzt. Ebenso 
im April 1901 für die weiteren Kriegskosten nochmals Er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.