Sicherung der Volksernährung. 251
das aufzukaufende Getreide zum Teil bei den Landwirten lagern zu lassen.
Um diese Maßregel aber durchführbar zu machen, bedurfte es der Gewährung
von Geldmitteln, weshalb am 28. August durch die Interessenvertretung
der Landwirte an den Reichsbankpräsidenten eine Eingabe gerichtet wurde,
dahingehend, daß die Darlehnskassen auch das bei den einzelnen Landwirten
eingelagerte Getreide, sowohl das gedroschene wie das ungedroschene,
lombardieren könnten. Diese Eingabe war von Erfolg begleitet.
Um die Volksernährung sicherzustellen und von einer zügellosen
Spekulation unabhängig zu machen, wurden zugleich Höchstpreise für
Brotgetreide sowie auch für Mehl und Brot gefordert.
In den Kreisen der Praxis herrschte auch von Anbeginn Klarheit
darüber, daß eine gewisse Umformung in unseren Ernährungegewohnheiten
unerläßlich sei, wenn wir mit den im Lande vorhandenen
Beständen an Brotgetreide auskommen sollten. Man griff notwendigerweise
zurück auf den alten Gedanken, daß Weizenmehl zum Teil durch
Noggenmehl zu ersetzen sei und beide durch vermehrte Inanspruchnahme
der anderen Berwendungszwecken wenigstens teilweise zu entziehenden
Kartoffel ergänzt werden müßten. So erhob sich die Forderung, einen
Teil der Kartoffeln zur Streckung der Brotgetreidevorräte zu benutzen;
um dies aber zweckmäßig durchführen zu können und die Kartoffelbestände
vor Verlusten zu bewahren, mußte in möglichst gesteigertem Umfange zum
Sostem der Kartoffeltrocknung gegriffen werden. Das Reichsamt des
Innern wurde zu diesem Behufe Mitte August 1914 um Gewährung
von Mitteln für im Bau begriffene Kartoffelt lagen angegangen.
Bielleicht in der Annahme, daß der Krieg ein Ende finden würde,
bevor unsere Nahrungemittelvorräte auch nur annähernd aufgebraucht
wären, daneben wohl auch aue den früher angedeuteten Bedenken sozialpolitischer
oder massenpspchologischer Art mochten die zuständigen Zivilbehörden
sich zunächst nicht zu einschneidenden Maßregeln entschließen,
so daß während der ersten Kriegswochen bedenkenlos Brotgetreide und
Kartoffeln verfüttert wurden, bis die endlich durchgeführte Bestandsaufnahme
Klarbeit über die absolute Notwendigkeit weitsichtiger Streckung
der Vorräte schuf. Dazu gehörte neben einem Berbot des Verfütterns
von Brotgetreide und dem Gebot, Kartoffeln zur Streckung der Getreidevorräte
zu benutzen, eine umfassende staatliche Organisation der Einteilung
und Verteilung des Brotgetreides. Die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen
nahmen in diesem Sinne Fühlung mit den Interessenvertretungen
der Industrie, worauf am 29. Oktober 1914 eine
gemeinsame Eingabe der großen wirtschaftlichen Berbände an den Reichekanzler
gerichtet wurde, die zum Ziel hatte die Einrichtung einer Organisation
zum Ankauf großer Mengen Brotgetreides, das zum Ausgleich