288 Landwirtschaft und Volkeernährung.
Die Pflichtlieferungen an Brotgetreide und Kartoffeln müssen so
bemessen sein, daß sie dic Deckung des Mindestbedarfe für Heer und Zivilbevölkerung
sicherstellen. Ze nach Ausfall der Ernte können bei Abgabe
der Pflichtlieferungen Brotgetreide und Kartoffeln nach bestimmtem
Maßstabe einander ersetzen.
An dritter Stelle stehen die Futtermittel, einerseits wegen des drin--genden
Heeresbedarfs an Pferdefutter, anderseits weil von ihrer Bewirtschaftung
die so dringend nötige Milchbelieferung und der Umfang der
Fett- und Fleischversorgung abhängig ist. Abgesehen vom Heeresbedarf,
wird der größere Teil der Futtermittel-Pflichtlieferung im allgemeinen
dem Erzeuger überlassen bleiben können, der durch die Bemessung des
Pflichtteils mehr einen Maßstab dafür erhält, in welchem Umfange die
Biehhaltung seinerseits zulässig und wünschenswert ist.
Die Zumessung von Pflichtlieferungen an Zuckerrüben erscheint
geboten, um die notwendigste Zuckerproduktion sicherzustellen.
Um der Bevölkerung neben Brot, Kartoffeln, Milch und Zucker zu
bemessenen Preisen weitere Lebenomittel zur Verfügung zu stellen,
erscheint es erwünscht, in geeigneten Gegenden auch Pflichtlieferungen
der im großen angebauten Hülsenfrüchte und daneben vielleicht der
wichtigsten Gemüse, wie etwa Weißkohl, festzusetzen. Pflichtlieferungen
von Fett, Fleisch und Eiern werden sich nach den wirtschaftlichen Möglich--keiten
zu richten haben.
Die Wichtigkeit der Marmelade als Aufstrichmittel rechtfertigt auch
die Pflichtlieferungen von Obst, wofür in geeigneten Gegenden vielleicht
zu gerechtem Ausgleich und Sicherstellung des Bedarfs der Lazarette und
des Heeres ohne Phantasiepreise Pflichtlieferungen von Wein und Tabak,
— ersterer natürlich in gekeltertem Zustande —, angemessen erscheinen
würden.
Alles, was über die auf das Mindestmaß des dringendsten Bedarfs
zu bemessenden Pflichtlieferungen hinausgeht, und alle nicht erwähnten
landwirtschaftlichen Erzeugnisse gehören dem volllkommen freien Handel.
Die Pflichtlieferungen unterscheiden sich vom Produktionszwang,
der jede Initiative lähmt und dem Landwirt unerträglich wäre, dadurch,
daß sie ihm weitgebende Bewegungefreiheit lassen. Wer durchaus viehlose
Wirtschaft treiben will, oder wer in großem Maßstabe hochwertige Zndustriepflanzen
baut, dem ist es unbenommen, nach seiner Fasson selig
zu werden. Das auf ihn nach Maßgabe der Größe und Tragfähigkeit
seines Besitztums entfallende Maß von Pflichtlieferungen an Brotgetreide,
Kartoffeln, Milch und dergleichen braucht er nicht aus eigener Erzeugung
abzuliefern, sondern kann sich damit von anderer Seite im freien Handel
eindecken. Die entstehende Preisdifferenz geht natürlich zu seinen Lasten,