Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

2378 DEUTSCH-NEU-GUINEA. 
ı. von Opium, außer zu medizinischen Zwecken, 
2. von Waffen, Munition und Sprengstoffen, außer zum persönlichen 
Bedarf für die Nichteingeborenen. 
Zollverhältnisse im Schutzgebiet der Karo- 
linen, Palau und Marianen. 
Im Schutzgebiete der Karolinen, Palau und Marianen bestehen keine 
Bestimmungen und Vorschriften für «die Waren-Ein-, Aus- und Durchfuhr. 
Zölle werden hier nicht erhoben. 
Postwesen. 
Im Schutzgebiete sind 13 Reichs-Postanstalten vorhan- 
den und zwar: 
a) im alten Schutzgebiet das von einem Fachbeamten 
(Postassistenten) verwaltete Postamt Herbertshöhe 
(Bismarck-Archipel), dessen Leitung die übrigen Postanstalten 
unterstehen, und die Postagenturen Käwieng, Kieta, 
Simpsonhafen, (Bismarck - Archipel),, Berlin- 
hafen, Finschhafen, Friedrich-Wil- 
helms-Hafen und Stephansort (Kaiser-Wil- 
helms-Land); 
b) auf den Karolinen, Palau-Inseln und Marianen die 
Postagenturen Ponape, Truk, Jap, Palau und 
Saipan; 
c) auf den Marshall-Insein die Postagentur Jaluit. 
Die Postagenturen werden nebenamtlich von Beamten 
der Landesverwaltung, Missionaren oder Kaufleuten ver- 
waltet. Mit Ausnahme der Postagentur Truk, die nur 
zur Annahme und Ausgabe gewöhnlicher und eingeschrie- 
bener Briefsendungen ermächtigt ist, und der Postagentur
	        
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