2378 DEUTSCH-NEU-GUINEA.
ı. von Opium, außer zu medizinischen Zwecken,
2. von Waffen, Munition und Sprengstoffen, außer zum persönlichen
Bedarf für die Nichteingeborenen.
Zollverhältnisse im Schutzgebiet der Karo-
linen, Palau und Marianen.
Im Schutzgebiete der Karolinen, Palau und Marianen bestehen keine
Bestimmungen und Vorschriften für «die Waren-Ein-, Aus- und Durchfuhr.
Zölle werden hier nicht erhoben.
Postwesen.
Im Schutzgebiete sind 13 Reichs-Postanstalten vorhan-
den und zwar:
a) im alten Schutzgebiet das von einem Fachbeamten
(Postassistenten) verwaltete Postamt Herbertshöhe
(Bismarck-Archipel), dessen Leitung die übrigen Postanstalten
unterstehen, und die Postagenturen Käwieng, Kieta,
Simpsonhafen, (Bismarck - Archipel),, Berlin-
hafen, Finschhafen, Friedrich-Wil-
helms-Hafen und Stephansort (Kaiser-Wil-
helms-Land);
b) auf den Karolinen, Palau-Inseln und Marianen die
Postagenturen Ponape, Truk, Jap, Palau und
Saipan;
c) auf den Marshall-Insein die Postagentur Jaluit.
Die Postagenturen werden nebenamtlich von Beamten
der Landesverwaltung, Missionaren oder Kaufleuten ver-
waltet. Mit Ausnahme der Postagentur Truk, die nur
zur Annahme und Ausgabe gewöhnlicher und eingeschrie-
bener Briefsendungen ermächtigt ist, und der Postagentur