POSTWESEN. 979
Palau, deren Dienst sich nur auf den Verkauf von Postwertzeichen,
die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen
und eingeschriebenen Briefsendungen und den Austausch
von gewöhnlichen Postpaketen ohne Nachnahme erstreckt,
befassen sich sämtliche Postanstalten mit dem Brief-,
Paket-, Postanweisungs-, Zeitungs- und Nachnahme-Dienst.
Porto für Paketsendungen:
a) über Bremen: bis ı kg 1,60 Mk., über I—5 kg 2,40Mk.;
Sperrgut zulässig; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen.
b) über München (Österreich und Italien [Neapel)):
bis ıkg 2,490 Mk., über I—5 kg 3,20 Mk.; größte Ausdehnung
60 cm; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen.
Bei Sendungen nach Orten des alten Schutzgebietes,
an denen keine Postanstalt besteht, sind die Beförderungskosten
von der nächsten Postanstalt ab bis zum Bestimmungsorte
vom Empfänger zu tragen; bei Sendungen
nach Orten der Kärolinen, Marianen und Marshall-Inseln
ohne Postanstalten haben für die Weiterbeförderung von
der nächsten Postanstalt ab die Empfänger selbst zu sorgen.
Telegraph. Im Schutzgebiete ist nur die Insel Jap
in den West-Karolinen an das Welttelegraphennetz angeschlossen
und zwar durch die Kabel Jap—Guam, Jap—
Menado (Celebes) und Jap— Schanghai, von denen die beiden
ersten am 8. bezw. 28. April 1905, das letzte am ı. November
1905 dem Verkehr übergeben worden ist. Die drei
Unterseeleitungen sind Eigentum der Deutsch-Niederländischen
Telegrabhen-Gesellschaft zu Köln.
Worttaxe: 5,05 Mk. das Wort von Io Buchstaben oder
3 Ziffern.
Telegramme nach den Ost-Karolinen, Marianen und
Marshall-Inseln werden von J ap durch die Post weiterbefördert.