Full text : Deutsches Kolonial-Handbuch.

POSTWESEN.  979

Palau,  deren  Dienst  sich  nur  auf  den  Verkauf  von  Postwertzeichen,
  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
und  eingeschriebenen  Briefsendungen  und  den  Austausch
von  gewöhnlichen  Postpaketen  ohne  Nachnahme  erstreckt,
befassen  sich  sämtliche  Postanstalten  mit  dem  Brief-,
Paket-,  Postanweisungs-,  Zeitungs-  und  Nachnahme-Dienst.

Porto  für  Paketsendungen:

a)  über  Bremen:  bis  ı  kg  1,60  Mk.,  über  I—5  kg  2,40Mk.;
Sperrgut  zulässig;  2  deutsche  Zollinhaltserklärungen.

b)  über  München  (Österreich  und  Italien  [Neapel)):
bis  ıkg  2,490  Mk.,  über  I—5  kg  3,20  Mk.;  größte  Ausdehnung
  60  cm;  2  deutsche  Zollinhaltserklärungen.

Bei  Sendungen  nach  Orten  des  alten  Schutzgebietes,
an  denen  keine  Postanstalt  besteht,  sind  die  Beförderungskosten
  von  der  nächsten  Postanstalt  ab  bis  zum  Bestimmungsorte
  vom  Empfänger  zu  tragen;  bei  Sendungen
nach  Orten  der  Kärolinen,  Marianen  und  Marshall-Inseln
ohne  Postanstalten  haben  für  die  Weiterbeförderung  von
der  nächsten  Postanstalt  ab  die  Empfänger  selbst  zu  sorgen.

Telegraph.  Im  Schutzgebiete  ist  nur  die  Insel  Jap
in  den  West-Karolinen  an  das  Welttelegraphennetz  angeschlossen
  und  zwar  durch  die  Kabel  Jap—Guam,  Jap—
Menado  (Celebes)  und  Jap—  Schanghai,  von  denen  die  beiden
ersten  am  8.  bezw.  28.  April  1905,  das  letzte  am  ı.  November
  1905  dem  Verkehr  übergeben  worden  ist.  Die  drei
Unterseeleitungen  sind  Eigentum  der  Deutsch-Niederländischen
Telegrabhen-Gesellschaft  zu  Köln.

Worttaxe:  5,05  Mk.  das  Wort  von  Io  Buchstaben  oder
3  Ziffern.

Telegramme  nach  den  Ost-Karolinen,  Marianen  und
Marshall-Inseln  werden  von  J  ap  durch  die  Post  weiterbefördert.