POSTWESEN. 979
Palau, deren Dienst sich nur auf den Verkauf von Post-
wertzeichen, die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen
und eingeschriebenen Briefsendungen und den Austausch
von gewöhnlichen Postpaketen ohne Nachnahme erstreckt,
befassen sich sämtliche Postanstalten mit dem Brief-,
Paket-, Postanweisungs-, Zeitungs- und Nachnahme-Dienst.
Porto für Paketsendungen:
a) über Bremen: bis ı kg 1,60 Mk., über I—5 kg 2,40Mk.;
Sperrgut zulässig; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen.
b) über München (Österreich und Italien [Neapel)):
bis ıkg 2,490 Mk., über I—5 kg 3,20 Mk.; größte Aus-
dehnung 60 cm; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen.
Bei Sendungen nach Orten des alten Schutzgebietes,
an denen keine Postanstalt besteht, sind die Beförderungs-
kosten von der nächsten Postanstalt ab bis zum Be-
stimmungsorte vom Empfänger zu tragen; bei Sendungen
nach Orten der Kärolinen, Marianen und Marshall-Inseln
ohne Postanstalten haben für die Weiterbeförderung von
der nächsten Postanstalt ab die Empfänger selbst zu sorgen.
Telegraph. Im Schutzgebiete ist nur die Insel Jap
in den West-Karolinen an das Welttelegraphennetz ange-
schlossen und zwar durch die Kabel Jap—Guam, Jap—
Menado (Celebes) und Jap— Schanghai, von denen die beiden
ersten am 8. bezw. 28. April 1905, das letzte am ı. No-
vember 1905 dem Verkehr übergeben worden ist. Die drei
Unterseeleitungen sind Eigentum der Deutsch-Niederländischen
Telegrabhen-Gesellschaft zu Köln.
Worttaxe: 5,05 Mk. das Wort von Io Buchstaben oder
3 Ziffern.
Telegramme nach den Ost-Karolinen, Marianen und
Marshall-Inseln werden von J ap durch die Post weiter-
befördert.