Full text : Deutsches Kolonial-Handbuch.

2378  DEUTSCH-NEU-GUINEA.

ı.  von  Opium,  außer  zu  medizinischen  Zwecken,

2.  von  Waffen,  Munition  und  Sprengstoffen,  außer  zum  persönlichen
Bedarf  für  die  Nichteingeborenen.

Zollverhältnisse  im  Schutzgebiet  der  Karolinen,
  Palau  und  Marianen.

Im  Schutzgebiete  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  bestehen  keine
Bestimmungen  und  Vorschriften  für  «die  Waren-Ein-,  Aus-  und  Durchfuhr.
Zölle  werden  hier  nicht  erhoben.

Postwesen.

Im  Schutzgebiete  sind  13  Reichs-Postanstalten  vorhanden
  und  zwar:

a)  im  alten  Schutzgebiet  das  von  einem  Fachbeamten
(Postassistenten)  verwaltete  Postamt  Herbertshöhe
(Bismarck-Archipel),  dessen  Leitung  die  übrigen  Postanstalten
unterstehen,  und  die  Postagenturen  Käwieng,  Kieta,
Simpsonhafen,  (Bismarck  -  Archipel),,  Berlinhafen,
  Finschhafen,  Friedrich-Wilhelms-Hafen
  und  Stephansort  (Kaiser-Wilhelms-Land);


b)  auf  den  Karolinen,  Palau-Inseln  und  Marianen  die
Postagenturen  Ponape,  Truk,  Jap,  Palau  und
Saipan;

c)  auf  den  Marshall-Insein  die  Postagentur  Jaluit.

Die  Postagenturen  werden  nebenamtlich  von  Beamten
der  Landesverwaltung,  Missionaren  oder  Kaufleuten  verwaltet.
  Mit  Ausnahme  der  Postagentur  Truk,  die  nur
zur  Annahme  und  Ausgabe  gewöhnlicher  und  eingeschriebener
  Briefsendungen  ermächtigt  ist,  und  der  Postagentur