2378 DEUTSCH-NEU-GUINEA.
ı. von Opium, außer zu medizinischen Zwecken,
2. von Waffen, Munition und Sprengstoffen, außer zum persönlichen
Bedarf für die Nichteingeborenen.
Zollverhältnisse im Schutzgebiet der Karolinen,
Palau und Marianen.
Im Schutzgebiete der Karolinen, Palau und Marianen bestehen keine
Bestimmungen und Vorschriften für «die Waren-Ein-, Aus- und Durchfuhr.
Zölle werden hier nicht erhoben.
Postwesen.
Im Schutzgebiete sind 13 Reichs-Postanstalten vorhanden
und zwar:
a) im alten Schutzgebiet das von einem Fachbeamten
(Postassistenten) verwaltete Postamt Herbertshöhe
(Bismarck-Archipel), dessen Leitung die übrigen Postanstalten
unterstehen, und die Postagenturen Käwieng, Kieta,
Simpsonhafen, (Bismarck - Archipel),, Berlinhafen,
Finschhafen, Friedrich-Wilhelms-Hafen
und Stephansort (Kaiser-Wilhelms-Land);
b) auf den Karolinen, Palau-Inseln und Marianen die
Postagenturen Ponape, Truk, Jap, Palau und
Saipan;
c) auf den Marshall-Insein die Postagentur Jaluit.
Die Postagenturen werden nebenamtlich von Beamten
der Landesverwaltung, Missionaren oder Kaufleuten verwaltet.
Mit Ausnahme der Postagentur Truk, die nur
zur Annahme und Ausgabe gewöhnlicher und eingeschriebener
Briefsendungen ermächtigt ist, und der Postagentur