Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

POSTWESEN. 979 
Palau, deren Dienst sich nur auf den Verkauf von Post- 
wertzeichen, die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen 
und eingeschriebenen Briefsendungen und den Austausch 
von gewöhnlichen Postpaketen ohne Nachnahme erstreckt, 
befassen sich sämtliche Postanstalten mit dem Brief-, 
Paket-, Postanweisungs-, Zeitungs- und Nachnahme-Dienst. 
Porto für Paketsendungen: 
a) über Bremen: bis ı kg 1,60 Mk., über I—5 kg 2,40Mk.; 
Sperrgut zulässig; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen. 
b) über München (Österreich und Italien [Neapel)): 
bis ıkg 2,490 Mk., über I—5 kg 3,20 Mk.; größte Aus- 
dehnung 60 cm; 2 deutsche Zollinhaltserklärungen. 
Bei Sendungen nach Orten des alten Schutzgebietes, 
an denen keine Postanstalt besteht, sind die Beförderungs- 
kosten von der nächsten Postanstalt ab bis zum Be- 
stimmungsorte vom Empfänger zu tragen; bei Sendungen 
nach Orten der Kärolinen, Marianen und Marshall-Inseln 
ohne Postanstalten haben für die Weiterbeförderung von 
der nächsten Postanstalt ab die Empfänger selbst zu sorgen. 
Telegraph. Im Schutzgebiete ist nur die Insel Jap 
in den West-Karolinen an das Welttelegraphennetz ange- 
schlossen und zwar durch die Kabel Jap—Guam, Jap— 
Menado (Celebes) und Jap— Schanghai, von denen die beiden 
ersten am 8. bezw. 28. April 1905, das letzte am ı. No- 
vember 1905 dem Verkehr übergeben worden ist. Die drei 
Unterseeleitungen sind Eigentum der Deutsch-Niederländischen 
Telegrabhen-Gesellschaft zu Köln. 
Worttaxe: 5,05 Mk. das Wort von Io Buchstaben oder 
3 Ziffern. 
Telegramme nach den Ost-Karolinen, Marianen und 
Marshall-Inseln werden von J ap durch die Post weiter- 
befördert.