Die vorjiehend bejchriebenen Grenzen find auf einer deutfchen Karte
im Mapitab 1:100000 eingezeichnet, die dem vorliegenden Vertrage
unter Jr. 4 beigefligt it.
Artifel 101.
Eine Kommilfion aus 3 Mitgliedern, darunter ein Oberflommillar
als Bräfident, die von den alliierten und affoziierten Hauptmächten
ernannt werden, einem, Mitglied, das durch Deutichland, und einem,
das Durch Polen ernannt wird, tritt binnen 14 Tagen nach Üntraft-
treten des vorliegenden Vertrages zufammen, um an Ort und Stelle die
Grenzlinie des vorbezeichneten Gebietes ‘unter möglichiter Berädjichtigung
der bejtehenden Gemeindegrenzen feitzufegen.
Artifel 102.*)
Die alliierten und, affoziierten Mächte verpflichten fi, die
Stadt Danzig nebit den im Artifel 100 bezeichneten Gebiet zur
freien Stadt zu erflären. Ste wird unter den Schub des Bölfer-
bundes geitellt. |
Artifel 103.
Die Verfaflung der freien Stadt Danzig wird im Einvernehmen
mit einem Oberlommiffar des Völferbundes von ordnungsmäßig er-
nannten Vertretern der freien Stadt ausgearbeitet. Sie wird unter Die
Bürgichaft des Völferbundes geltellt. |
Der Oberfommilfar wird ebenfo beauftragt, in erfter Snftanz über
alle Streitigfeiten zu entfcheiden, welche fih zmwifchen Polen und der
freien Stadt über den gegenmärtigen Vertrag oder die ergänzenden
Abmahungen und Vereinbarungen ergeben.
Der Oberfommilfar hat feinen Sik in Danzig.
Yrtifel 104.
Ein Ablommen, deflen Wortlaut feitzulegen fi) die alliierten
und afjoziierten Sauptmächte verpflichten und das zur gleichen
Beit in Sraft treten. wird, wenn die Erflärung Danzigs zur freien
Stadt erfolgt, joll zwiichen der polnischen Regierung und der ge=
nannten in Ausficht genommenen freien Stadt getroffen werden:”*)
1. um die freie Stadt Danzig in das polnifche Zollgebiet auf:
zunehmen und eine Freizone im Hafen einzurichten;
2. um Bolen ohne jede Sinihräntung den freien Gebraudh und
die Benugung der Wafferjtraßen, Dods, Hafenbeden, Kais und
*) Die urfprünglihe Faflung ded Artikels Tautete: „Die Stadt Danzig
nebft dem in Artikel 100 bezeichneten Gebiete wird zur freten Stadt erklärt und
unter ten Schuß red Völferbundes geftellt”.
**) Die urfprüngliche Faffıng diefr8 erften Abfated lautete: „Ein Abfommen,
bellen Wortlaut tur die alliierten und afjoziierten Hauptinäcdhte Teftnelegt wird,
Toll zwifchen ver polnischen Regierung und ter freien Stadt Danzig zu folgenden
Zweden getroffen werben:".
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