die füdlich der Anjel Alien läuft und der Mittellinie der Tlens:
burger Förde folgt,
die Förde an einem Punkte ungefähr 6 km: nördlid) von Flens-
burg verläßt und aufwärts dem Laufe des Baches folgt, welcher
bei Rupfermübhle vorbeifließt, bis zu einem Punkte nördlich von
Tiehuus,
nördlich an Battburg und Ellund vorbei und fünlich von Frößlee
verläuft und die Oftgrenze des Kreifes Tondern an dem Bunlte
erreiht, wo fie fih mit der Grenze zwifchen den alten
Gerichtsiprengeln von Slogs und Fiaer fchneidet,
Diejer leßtgenannten Grenze bis zue Scheidebef folgt,
dem Laufe der Scheidebef (Alte Au) abwärts folgt, dann dem der
Siüder Au und der Wied Au bis zu dem Bogen der letteren,
ungefähr 1500 m weftlic) von Ruttebüll,
fih dann nad) Weftnorbweft wendet und die Nordfee nördlich. von
Sieltoft erreicht,
von dort nördlich der nfel Sylt verläuft,
ic die oben vorgefehene Abftimmung fpäteftene 3 Wochen nad) der
Räumung des Gebietes durd) die deutfchen Truppen und Behörden vor:
genommen.
Das Ergebnis der Abitimmung wird durd) die Mehrheit der Stimmen
in biefem ganzen Abfchnitt befiimmt. Es wird durd) die Kommilfion
unverzüglich ‚zur Kenntnis der alliierten und afjoziterfen Hauptmächte ge:
‚Baht und befanntgegeben.
Menn die Abitimmung zugunften der Wiedereinverleibung diejes
‚Bebietes in das Königreid) Dänemarf ausfällt, fo ift die dänifche
Reglerung nad) Veritändigung mit der Kommilfion ermächtigt, es durch
te Militär und Verwaltungsbehörden fogleih nach diefer Belannt-
"machung befeßen zu lafjen.
4 m dem Abjchnitt des geräumten Gebiets füdlich des vorher
erwähnten Abjchnittes und nördlich einer Linie, Die von der Ditiee
13 Kilometer von Flensburg ausgeht, um im Norden der Snfeln
Dland und Langeneh zu enden, wird fpäteftens fünf Wochen nach der
-Bpllsabitimmung in dem vorhergehenden Abfchnitt zur Abftimmung
gefchritten.*)
\ *) Abfchnitt 4 tft. zumteil nach oben verichoben, zumteil mit Abfchnitt 5
verijhmolzen. Der mweggefallene Tert des 5. Abfchnitt8 Tautete:
„d. Sn dem Abichnitt ded-geräumten Gebietes Tüdlich des vorhergehenden
Abjchnittes. und nördlich der Linie, weiche von der Müntung der Schlei auögeht
und. an der ‘Mündung der in endet, wird jpäteltend zwei Wochen nad} der
Bolksabitimmung: im zweiten Abjchnitt zur Abjtimmung gefchritten.
Das Ergebnis der Abitimmung wird ebenfalls nach Gemeinden beftimmt,
und zwar nach der Mehrheit der Stimmen in jeder Gemeinde”.
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