Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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neu zur Anlegung gelangenden Amts= Tage der Verkündung durch das Gesetz-Blatt 
bürgschafts - Capitalien sollen der in Wirksamkeit. 
Verzinsung von drey und einem hal- 
ben Procent unterliegen. . « 
g Unser Finanzministerium ist mit dem 
Gegenwärtige Anordnung tritt mit dem Vollzuge beauftragt. 
Gegehen, München den 7. März 1843. 
Ludwig. 
Ahhr. v. Gise. Arhr. v. Schrenk. v. Abel. Krhr. v. Gumppenberg. 
Graf v. Feinsheim. 
Nach dem Befehl Seiner. Majestät des Königs 
Der erpedirende geheime Secretär 
V. BHeramer.
	        
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