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Geset-Blatt
für das
Königreich Bayern.
w—
10.
München, den 9. September 1843.
Inhalt:
Gese-z, den Bau einer Eisenbahn aus Staatsmitteln von der Reichsgränze bel Hof nach#eindau betresfrad.
(Beilage I11. zum Abschiede für die Stände-Persammluns.)
Gesetz,
ben Bau einer Eisenbahn aus Staatemltteln von
der Relchsgränze bel Hof nach Lindau betreffend.
Ludwig,
von Gottes Gnaden, K#nig von Vayern,
Plal#graf bey Uhein,
He#og von Vayern, Franken und in
Schwaben 2c. 1c.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsraths, mit Beirath und Zustimmung Un-
serer Lieben und Getreuen, der Stände des
Reichs, beschlossen und verordnen, was folgt:
Artikel I.
Es wird eine Eisenbahn auf Staatskosten
von der Reichsgränze bei Hof nach Lindan in
der Richtung über Bamberg, Nürnberg und
Augsburg erbaut. 6
Die Bestimmung der Bahnlinie außer dle-
sen Haupt-Richtungs-kinien bleibt der Regie-
rung vorbehalten.
Artikel H.
Der Anschlag der Kosten hiefür, im Ge-
sammtbetrage von ein und fünfzig Milllonen und
fünfmal hundert tausend Gulden darf, ohne
vorgängige ständische Zustimmung nicht über-
schritten werden.