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brachten Wunsch wegen GEntschädigung des-
selben für die in Folge der gegen ihn einge-
tretenen strafrechtlichen Verhandlung erlittenen.
matersellen Verluste. S. 43. s. 3.
Berichtigungen. Gesetliche Bestimmung
wegen Aufnahme von Berichtigungen In Zei-
tungen und periodische Schristen in Be-
liehung auf die in denselben vorgectragenen
Thatsachen. S. 48. s. 10. 2)
Berufung gegen die Urtheile der Krels= und
Stadtgerichte in Strassachen. S. 368—
372.
Beschwerde zur Wahrung des Ge-
sebes gegen die von den Schwurgerichten
erlassenen Urtheile. S. 342—345.
Besthaupt. Aufhebung des unter dieser Be-
nennung früher bestandenen grundherrlichen
Gefälles. S. 100. Art. 3.
Bewetstheorte. Aufhebung derselben bei
der Untersuchung in allen Verbrechens= und
Vergehensfällen. S. 35. Art. 2.
Bezirksgerichte. Constituirung derselben zur
Aburtheilung von Verbrechen und Vergehen
in erster Instanz. S. 35—36. Art. 3.
Competenz derselben in Elvilsachen. S. 140.
Art. 9. Desgleichen in Strassachen. S. 141.
Art. 10.
Blutzehent aufgehoben. S. 100. Art. 4.
Böhmische Gebietstheile, vormalige.
Geseyz, die Einführung der bayerischen Ge-
sebe in den 1847 von Böhmen erworbenen
Gebietstheilen betr. S. 185—190.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes. S. 32. s. 19.
Buchdruckereien und Buchhandel. Kö-
niglich allerhöchste Erklärung auf den be-
züglich der Napoleonischen Dekrete von 1810
über Buchdruckereien und Buchhandel gestellten
ständischen Antrag. S. 48. s. 10. 3)
456
Buchhandel. Edlkt, die Freiheit der Presse
und des Buchhandels betr. S. 89—96.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Edlk-
tes. S. 47. s. 10.
Bürgermeister. Diejenigen, welche das Amt
eines Bürgermeisters bekleiden, oder in den
letzten zwölf Jahren bekleidet haben, können
zu Geschwornen berufen werden. S. 195.
Art. 1. S. 265. Art. 75.
C.
Cassationshof. S. 142. Art. 12. S. auch
„Nichtigkeitsbeschwerde“".
Civil-Verfahren. Gesetz, die Grundlagen
der Gesetzgebung über die Gerichts-Organi-
sation, über das Verfahren in Civil = und
Strassachen und über das Strafrecht betr.
S. 137—146.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes S. 50. S. 14.D
Communen. Deren fire Grundgefälle sind
ablösbar. S. 108. Art. 21. «
Consistorialbezirk Speyer. Gesetz, die
protestantischen General-Synoden und den Con-
sistorialbezirk Speyer betr. S. 149 — 157.
Königlich Allerhöchste Sanction dleses Ge-
setes S. ö1. S. 15.
Cultusstiftungen sind von der Kapttalsteuer
frei, insosern sie ihr Einkommen zur Erfül-
lung ihrer Zwecke vollständig bedürsen. S.
171. Art. III.
D.
Defraudation der Malzaufschlagsge-
fälle. Untersuchung und Bestrafung derselben.
Siehe „Aufschlagsdefraudationen“
Deutscher Bund. Gesetz, die Wahl der
bayerischen Abgeordneten zur Volksvertretung
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