Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

Gesetz- 
173 
Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W’ 20. 
München, den 17. Juni 1848. 
Inhalt: 
Gesetz, die Verhällussse der Sparkassen und bezlehungsweise die bei der Staats-SchuldenTllgungs-Anstalt 
aullegenden Sparkassa-Kapltalten betreffend. 
Geset, 
die Verhältnisse der Sparkassen und bezlehungs- 
weise die bei der Staats -Schulden-Tilgungs- 
Anstalt anliegenden Sparkassa -Kapitalien 
betreffend. 
Maximilian II. 
von Gottes GSnaden König von Vayern, 
Pfalzgraf bei Uhein) 
Herzog von Vayern, Franken und in 
Schwaben te. 1c. 
Wir haben nach Vernehmung Un- 
(Xlll. Bellage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) 
seres Staatsrathes, mit Bekrath und 
Zustimmung Unserer Lieben und Ge- 
treuen, der Stände des Reichs, in Be, 
ziehung auf die Sparkassen beschlossen und 
verordnen, was folgt: 
Artikel I. 
Die bei der Staatsschulden-Tilgungs- 
14