Gesetz-
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Blatt
für das
Königreich Bayern.
W’ 20.
München, den 17. Juni 1848.
Inhalt:
Gesetz, die Verhällussse der Sparkassen und bezlehungsweise die bei der Staats-SchuldenTllgungs-Anstalt
aullegenden Sparkassa-Kapltalten betreffend.
Geset,
die Verhältnisse der Sparkassen und bezlehungs-
weise die bei der Staats -Schulden-Tilgungs-
Anstalt anliegenden Sparkassa -Kapitalien
betreffend.
Maximilian II.
von Gottes GSnaden König von Vayern,
Pfalzgraf bei Uhein)
Herzog von Vayern, Franken und in
Schwaben te. 1c.
Wir haben nach Vernehmung Un-
(Xlll. Bellage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.)
seres Staatsrathes, mit Bekrath und
Zustimmung Unserer Lieben und Ge-
treuen, der Stände des Reichs, in Be,
ziehung auf die Sparkassen beschlossen und
verordnen, was folgt:
Artikel I.
Die bei der Staatsschulden-Tilgungs-
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