Elnrede. Gewährleistung.
ung aller gesetzlichen Vorschriften, welche dem
Inhalte des gegenwärtigen Gesetzes entgegen
stehen. Auf Urkunden, welche schon vor dem
Tage dieser Bekanntmachung ausgestellt wor-
den sind, fündet das gegenwärtige Gesetz keine
Anwendung. S. 48.
Königlich allerhöchste Sanction dieses .Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 3.
Eisenbahn-Anlehen von 1856, den Auf-
schub der Tilgung desselben betr. S. 14.
Königlich allerhöchste Erklärung mit Ge-
setzeskraft, daß die Tilgung mit jährlich ½
Procent des nach dem Gesetze vom 19. März
1856, die Eisenbahnbaudotation für die VII.
Flnanzperiode betr., ausgenommenen neuen
4 procentigen Eisenbahnanlehens von 1856
erst mit dem Beginne der VIII. Finanzperlode
in's Leben, sofort die Bestimmung in Art. 3.
des obigen Dotationsgesetzes, insoweit ste die
Bezeichnung dieses Heimzahlungsanfanges vom
Jahre 185 7/58 an enthält, außer Wirksam-
keit zu treten habe. Siehe Landtagsabschied
S. 14.
Eisenbahnen. Siehe Marimalsätze. S. 5.
G.
Geld, nicht gezahltes. S. Elnrede des c.
Gewährleistung. Gesetz, die Gewährlelstung
bel Vlehveräußerungen betreffend. S. 33—
42. Art. 1. Gattungen der Thiere, Bezeich=
nung der Fehler dann Gewährfristen. S.
34—36. Art. 2. Bestimmung über die Zeit
des Vorhandenseins der Fehler. S. 36. —
Art. 3. Veräußerungen, bei welchen die Ge-
währleistung wegfällt. S. 37. — Art. 4.
Rechtliche Folgen der Gewährleistungspflicht.
S. 37. — Art. 5. Aufhebung des Vertra-
ges und daraus hervorgehende Verpflichtungen.
S. 38. — Art. 6. Eintritt des Schadens-
ersatzes. S. 38—39. — Art. 7. Aushebung
Gewährleistung. Nachweisungen.
des Vertrages bei Veräußerung von Zugthie=
ren als Paare, Gespanne oder Züge. S.
39. — Art. 8. Bestimmungen über die Auf-
hebung des Vertrages, wenn mehrere Stücke
Vieh durch ein Rechtsgeschäft veräußert wor-
den sind, dann über den Rückerstattungsbe-
trag. S. 30—40. — Art. F. Erhebung der
Klage innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der
Gewährfrist (Art. 1. und 10.) S. 40. — Art.
10. Anwendung des gegenwärtigen Gesetzes,
wenn von den Betheiligten besondere Bestimm-
ungen getroffen worden sind. S. 40 — 41.
Nrt. 11. Versteigerung des Thieres bei entstand-
enem Rechtsstreite. S. 41. Art. 12.
Eintritt der Wirksamkeit des gegenwärtigen
Gesetzes und Erlöschung der Wirksamkeit aller ent-
gegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen. S.42.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes in dem Landtagsabschiede. S. 3.
Handelsverhältnisse. S. Zoll= und Han-
delsverhältnisse.
Heirathgut.
S. Elnrede des rc.
M.
Marimalsätze der Personentare auf den Staats-
Eisenbahnen betr.
Königlich allerhöchste Anordnung bezuglich
des Antrages auf Erhöhung der Personentare
für die Ellzüge um 20 Procent. S. J. Siehe
Abschied.
Münzvertrag vom 24. Januar 1857. Siehe
Abschied für den Landtag, dessen Ausführung
durch zu treffende financielle Verfügungen und
Anordnungen. S. 8.
N.
Nachweisungen. Käönigliche Erklärung im
Landtagsabschiede bezüglich: -