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2) die Streieigkeiten zwischen Hand-
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werkemeilstern und Gesellen oder behr-
jungen, Dienstherren und Dienstboten
oder Taglbhnern, Gewerbsunter-
nehmern und ihren Arbeitern hin-
sichtlich der gegenseitigen dienstlichen
oder gewerblichen Verhälenisse;
Streitigkeiten zwischen Vermiethern
und Miethern von Wohnungs= und
anderen Räumen in Betreff des
Miethverhältnisses, solange dasselbe
noch besteht, dann Streitigkeiten,
welche sich nach Auflösung des
Miechverhältnisses wegen Forderungen
für das letzte Jahr oder wegen
Räumung der Miethwohnung er-
geben;
Streitigkeiten der Reisenden mie
Wirthen, Fuhrleuten, Schiffern oder
Flössern über Wirthszechen, Fuhrlohn,
Verlust oder Beschädigung der Habe
des Reisenden oder Verzögerung des
Transportes, desgleichen Streitig-
keiten der Reisenden mit Hand-
werkern über Forderungen, welche
aus Anlaß der Reise entstanden
sind;
Sereitigkeiten über Gegenstände des
Handelsverkehrs auf Messen und
Mäekten, soweit sie während der
Dauer der Messe oder des Marktes
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bei Gericht angebracht werden und
nicht den Handelsgerichten zugewiesen
sind;
6) Wandlungs= und Minderungsklagen
wegen verkaufter Thiere;
7) Klagen auf Entschädigung elner aus-
serehelich Geschwächten, auf Aner-
kennung der Vaterschaft außerehelicher
Kinder und alle Klagen auf Reich-
ung des Lebensunterhaltes;
3) die den Hypothekgläubigern gemaß
§. 15 des Hypothekengesetzes vom
1. Juni 1822 zustehenden Antrdge
auf Einhalt gegen die Verminderung
des Werthes der Sache durch Ver-
nachldssigung oder Verschlimmerung
von Seite des Schuldners;
9) die Beitreibung der aus den letzten
azwei Jahren rückständigen Zinsen nach
52 desselben Gesetzes;
10) Sereitizkeiten in Ewiggeldsachen;
11) Klagen wegen Wildschadens und we-
gen anderer Beschädigung von Er-
zeugnissen des Bodens, insbesondere
wegen Beschädigung durch Ueber-
ackern, Ueberfahren, Biehweiden,
Grasen, Mähen, Ernten oder Ein-
herbsten;
12) Streitigkeiten wegen Beschädigung von
Einfriedungen, Wasserleitungen, Ab-
flüssen, Wässerungsanlagen, Pfaden
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