Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

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2) die Streieigkeiten zwischen Hand- 
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werkemeilstern und Gesellen oder behr- 
jungen, Dienstherren und Dienstboten 
oder Taglbhnern, Gewerbsunter- 
nehmern und ihren Arbeitern hin- 
sichtlich der gegenseitigen dienstlichen 
oder gewerblichen Verhälenisse; 
Streitigkeiten zwischen Vermiethern 
und Miethern von Wohnungs= und 
anderen Räumen in Betreff des 
Miethverhältnisses, solange dasselbe 
noch besteht, dann Streitigkeiten, 
welche sich nach Auflösung des 
Miechverhältnisses wegen Forderungen 
für das letzte Jahr oder wegen 
Räumung der Miethwohnung er- 
geben; 
Streitigkeiten der Reisenden mie 
Wirthen, Fuhrleuten, Schiffern oder 
Flössern über Wirthszechen, Fuhrlohn, 
Verlust oder Beschädigung der Habe 
des Reisenden oder Verzögerung des 
Transportes, desgleichen Streitig- 
keiten der Reisenden mit Hand- 
werkern über Forderungen, welche 
aus Anlaß der Reise entstanden 
sind; 
Sereitigkeiten über Gegenstände des 
Handelsverkehrs auf Messen und 
Mäekten, soweit sie während der 
Dauer der Messe oder des Marktes 
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bei Gericht angebracht werden und 
nicht den Handelsgerichten zugewiesen 
sind; 
6) Wandlungs= und Minderungsklagen 
wegen verkaufter Thiere; 
7) Klagen auf Entschädigung elner aus- 
serehelich Geschwächten, auf Aner- 
kennung der Vaterschaft außerehelicher 
Kinder und alle Klagen auf Reich- 
ung des Lebensunterhaltes; 
3) die den Hypothekgläubigern gemaß 
§. 15 des Hypothekengesetzes vom 
1. Juni 1822 zustehenden Antrdge 
auf Einhalt gegen die Verminderung 
des Werthes der Sache durch Ver- 
nachldssigung oder Verschlimmerung 
von Seite des Schuldners; 
9) die Beitreibung der aus den letzten 
azwei Jahren rückständigen Zinsen nach 
52 desselben Gesetzes; 
10) Sereitizkeiten in Ewiggeldsachen; 
11) Klagen wegen Wildschadens und we- 
gen anderer Beschädigung von Er- 
zeugnissen des Bodens, insbesondere 
wegen Beschädigung durch Ueber- 
ackern, Ueberfahren, Biehweiden, 
Grasen, Mähen, Ernten oder Ein- 
herbsten; 
12) Streitigkeiten wegen Beschädigung von 
Einfriedungen, Wasserleitungen, Ab- 
flüssen, Wässerungsanlagen, Pfaden 
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